Elterninformationen: Umgang mit positiven Testergebnissen und Quarantäne

24. Jan 2022 Kategorie: Allgemein, Corona, Eltern, Schüler,

Liebe Eltern,

die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem.

Auch Sie merken sicherlich in Ihrem sozialen Umfeld, dass die Infektionszahlen zunehmen. Wir haben uns schulischerseits einige Gedanken gemacht, wie wir vorgehen wollen, wenn z.B. viele Lehrkräfte aufgrund eines Infektes oder wegen einer Quarantäneanordnung ausfallen.

Was passiert im Fall eines hohen Krankenstandes bei den Lehrkräften?

Wir werden uns natürlich bemühen, den Unterricht soweit als möglich zu sichern. Bei vielen gleichzeitigen Personalausfällen verteilen wir den Unterricht dann so um, dass in der Sekundarstufe I der Unterricht auf jeden Fall von der 1. bis einschließlich der 4. Stunde, in der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) möglichst bis einschließlich der 6. Stunde gesichert ist. Sollte in der Erprobungsstufe an einzelnen Tagen kein Unterricht nach der 4. Stunde möglich sein, bieten wir für die Kinder, die ihren Heimweg noch nicht antreten können, ab der 5. Stunde eine Betreuung vor Ort an. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Sie sich als Eltern schon jetzt innerfamiliär absprechen, welche Betreuungsmöglichkeiten Ihren Kindern ansonsten noch zur Verfügung stehen würden.

Die sehr hohen Infektionszahlen führen derzeit bereits zu einer Überlastung der Gesundheitsämter. Diese haben uns einige wichtige Hinweise gegeben, die wir gerne an Sie weiterleiten. So können wir alle hoffentlich mit größerer Sicherheit handeln.

Informationen des Gesundheitsamtes:

Das Gesundheitsamt empfiehlt folgendes Vorgehen für mittels PCR Diagnostik positiv getestete Personen, die im Kreis Minden-Lübbecke wohnen:

Innerhalb dieses Vorganges bekommen Sie alle relevanten Informationen inkl. der Quarantänezeiten für die positiv getestete Person und die der Haushaltsangehörigen. Die Absonderungspflicht ist durch die CoronaTestQuarantäneVO geregelt, eine gesonderte Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht und ist nicht erforderlich.

Für Kontaktpersonen im schulischen Umfeld empfielt das Amt die folgende Vorgehensweise, die wir gerne umsetzen:

  • In Klassen/Kursgemeinschaften, in denen ein mittels PCR Diagnostik bestätigter Corona Fall auftritt, können wir den unmittelbaren Sitznachbar*innen zu der erkrankten Person (weniger als 1,5m Abstand nach rechts, links und ggf. über Eck) einen kostenlosen PCR-Test anbieten. Dieses Angebot gilt zusätzlich zu den regulären Schnelltestungen in der Schule. (Stand 24.01.2022)
  • Wenn Personen aus der Klasse/Kursgemeinschaft Symptome zeigen, ist eine PCR-Testung ebenfalls angeraten. Die Personen sollen bis zur Vorlage des Testergebnisses die Schule nicht besuchen.

 

Ihre Hilfe ist notwendig!

  • Kostenlose PCR-Testangebote: Damit wir unseren Schüler*innen auch dann das zusätzliche Angebot einer PCR-Testung unterbreiten können, wenn ein Kind ein positives Schnelltestergebnis außerhalb der Schule hatte, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte informieren Sie uns jeweils sehr zeitnah über ein solches Testergebnis. Teilen Sie dem Sekretariat und der Klassenleitung am nächsten/übernächsten Tag mit, wie der anschließende PCR-Test ausgefallen ist (mit Datum) und ggf. welcher Quarantänezeitraum mindestens gilt. Hierdurch können wir dann gezielt den Sitznachbarn und weiteren Personen in der Klasse, die Symptome zeigen, einen kostenlosen PCR-Test ermöglichen.
  • Distanzunterricht oder Krankheitsfall: Da wir die Schwere des Krankheitsverlaufes bei Ihrem Kind aus der Ferne natürlich nicht einschätzen können, bieten wir für alle Schüler*innen, die in Quarantäne gemeldet werden, Distanzunterricht an. D.h. die behandelten Inhalte und Aufgaben werden auf Moodle eingestellt. Wenn ihr Kind Symptome hat, gehen wir natürlich nicht davon aus, dass es die Aufgaben bearbeitet.Weitere Informationen zum Unterricht (z.B. Lösungen) können über die Tandempartner eingeholt werden. Bitte nehmen Sie ggf. mit diesen Kontakt auf.

Für mit dem Coronavirus infizierte Personen ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Für infizierte Personen gilt eine 10-tägige Isolierungspflicht. Es bedarf keiner gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt. Denken Sie daran, die Kontaktpersonen der letzten zwei Tage zu informieren.
  • Freitesten möglich! Wer als infizierte Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich nach 7 Tagen mit einem negativen Schnelltest oder positivem PCR-Test (mit CT > 30 freitesten).

Für Kontaktpersonen von infizierten Personen ist Folgendes zu berücksichtigen:

Folgende Kontaktpersonen (auch Haushaltsangehörige) müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  • Personen mit Auffrischimpfung (grundsätzlich gilt das immer bei drei Impfungen)
  • Geimpfte Genesene (d.h. Personen, die genesen und mindestens einmal geimpft sind)
  • Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mind. 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt.
  • Genesene, bei denen der positive Test mind. 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt.

Für die übrigen Haushaltsangehörigen einer Person, die positiv getestet wurde, gilt automatisch 10 Tage Quarantäne. Freitesten möglich:

  • Freitesten nach 7 Tagen möglich mit einem negativen PCR-Test oder Schnelltest möglich
  • Schüler*innen oder Kinder eine Kindertagesstätte können sich bereits nach 5 Tagen freitesten

Für alle weiteren Kontaktpersonen zum Beispiel nach einem privaten Treffen gilt keine automatische Quarantäne. Es besteht aber die sofortige Verpflichtung zur Kontaktreduzierung und zum Tragen einer Maske.

 

Save the date

Beachten Sie bitte, dass folgende Tage bewegliche Ferien- bzw. pädagogische Tage und damit unterrichtsfrei sind!

31.01.2022:       Tag nach der Zeugnisausgabe – unterrichtsfrei

28.02.2022:       Rosenmontag / Pädagogischer Fortbildungstag – unterrichtsfrei

1.03.2022:          pädagogischer Fortbildungstag – unterrichtsfrei, Ausnahme: Q2: Klausuren 3. Abiturfach

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

S. Burmester       D. Langer