Klassen 5 – 7 im Präsenzunterricht, Änderungen bei der Testpflicht

23. Feb 2022 Kategorie: Allgemein, Corona, Eltern, Schüler, Sekretariat, Unterricht,

Freigabe weiterer Unterrichtsräume

Die bisher durchgeführten Luftmessungen weisen alle keine Belastung auf. Die Klassen 5 bis 7 können daher – neben der Oberstufe – ab dem 24. Februar 2022 in den Präsenzunterricht zurückkehren. Bitte beachten Sie dabei eventuelle Raumänderungen auf WebUntis.

Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen ab 28.02.2022

Ab Montag, 28. Februar 2022, entfällt die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen). Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Der Immunstatus muss im Sekretariat durch Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises nachgewiesen werden, wenn man von der Testpflicht ausgenommen werden möchte.

Genauere Informationen und mehr Details erhalten Sie im Elternbrief vom 23. Februar 2022.