Englisch

Mündliche Prüfungen in der Sek I und II

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Im Fach Englisch wird seit dem Schuljahr 2014/15 in den Jahrgangstufen 9 und Q1 verbindlich eine Klassenarbeit/Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt (vgl. APO-SI, §6 Abs. 8 – VV 6.8.3; Vgl. APO-GOSt , §14 Abs. 2 – VV 9.4.23).
Die Organisation, Konzeption und Durchführung dieser Prüfungen ist zwar eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten, bietet dafür aber auch die Chance, der Mündlichkeit einen verdienten höheren Stellenwert im Fremdsprachenunterricht zuzuerkennen. Die Prüfungen gliedern sich in zwei gleich gewichtete Teile: monologisches Sprechen (Präsentation) und dialogisches Sprechen (Interaktion mit einer weiteren Person). Für den zweiten Prüfungsteil ist folglich ein Gesprächspartner vonnöten, den sich jede/r Schüler/in frei innerhalb der Klasse wählen kann. Wir sind als Fachschaft der Meinung, dass ihr als Schüler/innen zunächst einmal die Chance bekommen solltet, euch einen Partner zu suchen, mit dem ihr euch in dieser ungewohnten Situation wohl fühlt. Dieses Verfahren der Partnerfindung wurde in den vergangenen Durchgängen von den damaligen Schüler:innen sehr positiv bewertet.

Die wichtigsten Punkte zur Form dieser mündlichen Leistungsmessung möchten wir im Folgenden in aller Kürze erläutern:

  1. Die Paarprüfungen in der Jgst. 9 dauern für beide Prüflinge zusammen bis zu 15 Minuten (der monologische Teil jeweils ca. 3 Minuten). In der Q1 sind für die Prüfungen insgesamt ca. 20 (Grundkurs) bzw. 25 Minuten (Leistungskurs) angesetzt.
  2. Es werden zwei Prüfer anwesend sein (die bekannte und eine weitere Fachlehrkraft).
  3. Um eine so große Zahl an Schüler:innen prüfen zu können, laufen die Prüfungen für die jeweilige Jahrgangsstufe parallel an zwei Vormittagen. Die Prüfungen in der J9 laufen finden meist im März, die Prüfungen in der Q1 meist im Januar statt. Wann genau Ihr Kind/du geprüft wird/wirst, geben die Englischlehrkäfte rechtzeitig bekannt.
  4. Eine Vorbereitungszeit ist durch die Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, sondern von der Aufgabenstellung abhängig. Für unsere Schule wurde entschieden, dass die Schüler:innen in jedem Fall eine Vorbereitungszeit erhalten werden (abhängig von der Länge/Komplexität der zu bearbeitenden Texte/Aufgaben).
  5. Am Prüfungstag wird jedes Schüler:innen-Team eine individuelle Vorgabe bekommen, wann es zu welcher Zeit aus dem Unterricht heraus und in den Vorbereitungsraum bzw. in den Prüfungsraum gehen muss. Der Unterricht läuft an diesem Tag regulär weiter, nur dass sich dann und wann zwei Schüler/innen für die Dauer ihrer Vorbereitungs- und Prüfungszeit aus dem Unterricht entfernen dürfen. Dieses Verfahren wurde in den letzten Jahren ebenfalls erprobt und für äußerst geeignet befunden.
  6. Die Prüfung ersetzt in der J9 die erste Klassenarbeit des zweiten Halbjahres und wird als solche gewichtet. In der Q1 ersetzt die mündliche Prüfung die zweite Klausur im ersten Halbjahr. Die Bewertungskriterien werden mit den Schüler:innen im Unterricht vorher besprochen.

 
In Zukunft können im Rahmen der verlängerten, wieder sechsjährigen, Sekundarstufe I weitere Klassenarbeiten durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden, wobei maximal eine Klassenarbeit pro Schuljahr erlaubt ist.

Wir hoffen, dass diese Angaben Ihre/eure ersten Fragen beantworten. Selbstverständlich wird dieses Prüfungsformat im Unterricht vorbereitet, wodurch sich weitere Fragen (z.B. nach den Kriterien der Leistungsbewertung bei einer mündlichen Kommunikationsprüfung) klären werden.

Weitere Informationen finden Sie/findet ihr unter: standardsicherung.schulministerium.nrw.de