Masken, Quarantäne und Co. – Schulbetrieb ab 2. November 2021

05. Nov 2021 Kategorie: Allgemein, Corona, Eltern, Leben, Schüler,

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

das Ministerium hat uns heute die Informationen zum Schulbetrieb ab dem 02. November zukommen lassen.

Wie vor den Ferien angekündigt, entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schüler*innen in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen. Die Quarantäne ist „auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“

Die aktuelle Elterninformation inklusive der gesamten Schulmail vom 28. Oktober 2021 können Sie hier nachlesen.

Aktualisierung: Konkretisierungen der Quarantäne-Regelung (05.11.2021)

  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Für Schüler*innen, die eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, gilt nach Information des Gesundheitsamtes die alte Regelung weiter. Im Fall einer positiven Testung muss nur die positiv getestete Person in Quarantäne.

Herzliche Grüße
S. Burmester