Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung

12. Sep 2021 Kategorie: Allgemein, Corona, Eltern, Leben, Schüler,

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

in der Schulmail vom 09.09.2021 sind einige Änderungen zur Quarantäneregelung in Schulen und zur Testung aufgeführt, die hier in Kurzform wiedergegeben werden.

Bei Interesse bitte nähere Ausführungen der Schulmail entnehmen.

 

„Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen”

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne von Schüler*innen ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken.

 

„Freitestungen“ von Kontaktpersonen

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schüler*innen wie möglich zu beschränken.

Die Quarantäne der Schüler*innen kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen.

Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schüler*innen sofort wieder am Unterricht teil.

Schüler*innen, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

 

Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen

An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Die Tage für die drei Testungen sind seitens des Ministeriums festgelegt. Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, gilt die neue Vorgabe zur Testung erst ab Montag, den 20.09.2021.

Wir testen daher ab dem 20.09.2021 am Montag, Mittwoch und Freitag.

 

Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test

„Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.“

 

Herzliche Grüße

Susanne Burmester