Schulbetrieb nach den Herbstferien

25. Okt 2020 Kategorie: Allgemein,

Liebe Schüler/innen, liebe Eltern und Kolleg/innen,

wie Sie den Medien sicherlich schon entnommen haben, muss der Schulbetrieb aufgrund des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens an das Pandemiegeschehen angepasst werden.

Wir folgen bei unseren Anpassungen der anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona­virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Glücklicherweise kann der Schulbetrieb im Präsenzunterricht gegenwärtig noch unverändert fortgesetzt werden.

Das freut uns sehr und wir hoffen, dass dies – vor dem Hintergrund unserer gemeinsamen Anstrengungen – auch weiterhin so bleiben wird.

 

Folgende Regelungen gelten ab dem 26.10.2020 an unserer Schule.

Hintergrund der Anpassungen sind neben den ministeriellen Vorgaben übrigens auch Ergebnisse einer Umfrage (vor den Herbstferien) in einzelnen Klassen aller Jahrgangsstufen sowie Gespräche mit den SV-Vertreter/innen und Eltern.

Ich möchte mich bei allen an dieser Stelle für das Engagement und den konstruktiven Austausch bedanken!

 

Lüften, aber richtig!

Entsprechend den Empfehlungen, gilt ab sofort folgende Lüftungsregel während des Unterrichtes:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten
  • Querlüften, wo immer es möglich ist
  • Lüften während der gesamten Pausenzeit

Während der Lüftungszeit im Unterricht können die Schüler/innen ihre Jacken anziehen, damit ihnen nicht zu kalt wird. Die Raumtemperatur soll sich durch diese Lüftungszeit kurzfristig nur um 3-4°C vermindern, so dass ca. 5 Minuten nach dem Lüftungsprozess die Jacken wieder ausgezogen werden können. Da die Fenster unserer Schule in weiten Teilen vollständig zu öffnen sind, wird das korrekte Stoß- und Querlüften möglich sein. Die sicherlich erhöhten Heizaufwendungen nimmt die Stadt im Sinne einer möglichst geringen Ansteckungsgefahr gerne in Kauf.

Pausenteams

Die Pausenteams in den Klassenräumen haben sich bewährt und werden daher beibehalten. Sie sorgen u.a. für die korrekte Lüftung. Danke!

Die Pausenteams dürfen während ihrer Pausenzeiten an ihren festen Sitzplätzen mit Abstand essen und sich die verdiente Pause nehmen. Auf Abstand (auch zu den festen Sitzplätzen anderer) können sie sich gerne eine Maskenpause gönnen!

Sie haben Bedenken, dass die CO2 -Belastung im Klassenraum trotz der Lüftungsroutine doch zu groß ist?

Der Stadt ist es gelungen, für die Schulen CO2-Messgeräte anzuschaffen. Wir werden in der nächsten Woche zwei mobile Geräte zur Verfügung gestellt bekommen. Diese können wir dann punktgenau zur Überprüfung der Luftqualität in einzelnen Räumen einsetzen und ggf. Lüftungszeiträume anpassen oder Raumwechsel vornehmen.

 

Herbststürme, Regen… Der Winter steht vor der Tür!

Ab dem 26.10.2020 erweitern die Frühaufsichten ihre Aufsichtszeiten, so dass die Schüler/innen schon ab 7.15 Uhr ihre Klassenräume aufsuchen können. Ein Gong wird diesen Zeitpunkt anzeigen. Die Schüler/innen begeben sich dann direkt, soweit sie nicht Unterricht in den Fachräumen haben, zu ihren Klassenräumen. Vor 7.15 Uhr sind zumeist nur wenige Schüler/innen schon auf dem Schulgelände. Diese kleine Gruppe kann sich unter Einhaltung der Abstandregeln in der Schulstraße aufhalten.

 

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung ist wieder da!

“Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft NRW weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler/innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz. […]

Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogjschen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichteinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.”

(Schulmail vom 20.10.2020)

 

Die Maskenpflicht bietet einen zusätzlichen Schutz und Sicherheit für alle Beteiligten.

Ich bitte alle Eltern, ihre Kinder mit ausreichend Masken für den täglichen Unterrichtsbedarf auszustatten. Besprechen Sie mit Ihren Kindern im Interesse aller am Schulleben beteiligten Personen auch noch einmal das korrekte Tragen der Maske. Sollte eine Maske zu groß sein, kürzen Sie bitte die Bänder oder knoten Sie diese, damit die Maske wirklich Mund und Nase bedeckt. Ersatzmasken werden in der Schule nur für Ausnahmefälle vorgehalten.

Das Tragen der Masken geht bei einigen Schüler/innen mit einer stärkeren Belastung einher. Wir haben daher folgendes Procedere vereinbart.

Individuelle Maskenpausen

Ähnlich den Toilettengängen dürfen die Schüler/innen den Unterricht für 5 bis 10 Minuten verlassen, wenn Sie individuell entscheiden, dass sie eine Maskenpause benötigen. Ein Gang auf den Schulhof ermöglicht es, eine intensive Atempause einzulegen.

Es dürfen max. zwei Schüler/innen in einem Zeitraum die Klasse verlassen. So kann ein/e Schüler/in bei Bedarf durch eine/n Klassenkameraden/in begleitet werden.

Der Unterricht wird während dieser Zeit fortgesetzt.

 

Essen und Trinken

Das Ministerium führt in der angepassten Coronabetreuungsverordnung (in der ab 26. Oktober gültigen Fassung) aus, dass

,,in Pausenzeiten auf die Mund-Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden darf, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen und Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.” (§1(4))

Ich bitte alle Schüler/innen mit dieser Möglichkeit vor dem Hintergrund der gegenwärtig so hohen Infektionszahlen verantwortungsvoll umzugehen. Bemüht euch bitte auch um einen ausreichenden Abstand, wenn ihr an euren festen Plätzen esst.

Für die Sek. II-Schüler/innen ohne feste Sitzplätze führt der Erlass nichts aus. Wir haben daher entschieden, euch das Essen mit Abstand auf den Fluren zu erlauben. Auch euch bitten wir um einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Erlaubnis.

Und denkt bitte alle daran: Am sichersten für uns alle ist es, wenn ihr euer Pausenbrot in der Pause auf dem Schulhof – mit Abstand – esst!

 

Lasst uns gemeinsam dafür Sorge tragen, weiterhin erfolgreich einen möglichst normalen Schulbetrieb bei uns aufrecht zu erhalten.

Vielen Dank!

 

Herzliche Grüße

Susanne Burmester

 

Sie finden die allgemeinen ministeriellen Vorgaben und wissenschaftliche Ausführungen zu den unterschiedlichen Feldern auch auf folgenden Seiten: