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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Im Fach Englisch wird seit dem Schuljahr 2014/15 in den Jahrgangstufen 9 und Q1 verbindlich eine Klassenarbeit/Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt (vgl. APO-SI, §6 Abs. 8 – VV 6.8.3; Vgl. APO-GOSt , §14 Abs. 2 – VV 9.4.23).
Die Organisation, Konzeption und Durchführung dieser Prüfungen ist zwar eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten, bietet dafür aber auch die Chance, der Mündlichkeit einen verdienten höheren Stellenwert im Fremdsprachenunterricht zuzuerkennen. Die Prüfungen gliedern sich in zwei gleich gewichtete Teile: monologisches Sprechen (Präsentation) und dialogisches Sprechen (Interaktion mit einer weiteren Person). Für den zweiten Prüfungsteil ist folglich ein Gesprächspartner vonnöten, den sich jede/r Schüler/in frei innerhalb der Klasse wählen kann. Wir sind als Fachschaft der Meinung, dass ihr als Schüler/innen zunächst einmal die Chance bekommen solltet, euch einen Partner zu suchen, mit dem ihr euch in dieser ungewohnten Situation wohl fühlt. Dieses Verfahren der Partnerfindung wurde in den vergangenen Durchgängen von den damaligen Schüler:innen sehr positiv bewertet.
Die wichtigsten Punkte zur Form dieser mündlichen Leistungsmessung möchten wir im Folgenden in aller Kürze erläutern:
In Zukunft können im Rahmen der verlängerten, wieder sechsjährigen, Sekundarstufe I weitere Klassenarbeiten durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden, wobei maximal eine Klassenarbeit pro Schuljahr erlaubt ist.
Wir hoffen, dass diese Angaben Ihre/eure ersten Fragen beantworten. Selbstverständlich wird dieses Prüfungsformat im Unterricht vorbereitet, wodurch sich weitere Fragen (z.B. nach den Kriterien der Leistungsbewertung bei einer mündlichen Kommunikationsprüfung) klären werden.
Weitere Informationen finden Sie/findet ihr unter: standardsicherung.schulministerium.nrw.de