Unterricht

Hausaufgabenkonzept

Sekundarstufe I

Gemäß den Schulvorschriften NRW (BASS 2015/2016, 12-63 Nr. 3) stellt das GymPW als Schule ohne gebundenen Ganztag mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sicher, dass Schüler an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen. Außerdem sind Hausaufgaben so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

  • Klassen 5 bis 7: in 60 Minuten
  • Klassen 8 und 9: in 75 Minuten

Auf der Schulkonferenz wurde daher folgendes auf die Sekundarstufe I bezogenes Konzept beschlossen, das insbesondere den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben beinhaltet:

  • Liegen zwei lange Tage hintereinander, darf am ersten Tag kein Unterricht für den übernächsten Tag aufgegeben werden.
  • Liegen zwischen zwei Unterrichtsstunden Tage mit Nachmittagsunterricht und freie Nachmittage, so sind die Schüler gehalten, sich den Stoff so einzuteilen, dass sie ihn für das betreffende Fach am unterrichtsfreien Tag erledigen.
  • Der verpflichtende Förderunterricht (priorisiertes Fach) ist als verbindlicher Nachmittagsunterricht zu werten. Hier sind ggf. individuelle Absprachen zu treffen.
  • Über die Ferien werden keine Aufgaben erteilt. Die Lektüre von umfangreicheren Texten sollte/kann jedoch angeregt werden, so dass sich die SuS gemäß individuellen Präferenzen bereits in den Ferien darauf vorbereiten können und so für eine Entlastung in der Schulzeit gesorgt werden kann.
  • Wochenenden: Ist der Freitagnachmittag unterrichtsfrei, so können zu Montag Aufgaben aufgegeben werden. Die oben genannten Zeiten sind zu berücksichtigen. Das Wochenende (Samstag und Sonntag) bleibt damit hausaufgabenfrei.
  • Brückentage: Bei Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben in Fächern aufgegeben, die einen Tag vor dem Brückentag und direkt nach dem Brückentag liegen.
  • Vokabeln lernen: In den fremdsprachlichen Fächern kann auch bei verpflichtendem Nachmittagsunterricht zum Folgetag das Lernen von Vokabeln aufgegeben werden. Dieses stellt eine notwendige Bedingung für die erfolgreiche Fortführung des Unterrichts dar und die Belastung für die SuS ist als gering zu werten.

Empfehlungen für die Sekundarstufe II

Eine explizite Hausaufgabenregelung ist laut Schulvorschriftensammlung (BASS) nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund der individuell sehr unterschiedlichen Stundenpläne in der Oberstufe sollten die Kolleginnen und Kollegen nach Übernahme eines neuen Kurses die Situation bei den Schülerinnen und Schülern des Kurses erfragen und eine individuelle Lösung finden, die sowohl unterrichtliche Notwendigkeiten als auch mögliche Belastungsspitzen bei den Jugendlichen berücksichtigt.

06.06.2016, S. Burmester