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Die Praxistage haben einen Umfang von fünf Tagen, die aber nicht zusammenhängend absolviert werden müssen und sich auf den Zeitraum zwischen der EF und Q1 verteilen können. Um solche Praxistage wahrnehmen zu können, haben wir die Zeiträume Mitte Januar bis Mitte Februar angedacht, da in diesem Zeitraum keine zeitlichen Kollisionen mit Klausuren entstehen.
Ein zweiter Zeitraum wird von Mitte Juni bis Beginn der Sommerferien liegen. Im Einzelfall können auch Termine außerhalb des Zeitraums genehmigt werden, wenn Betriebe oder Hochschule feste Termine vorgeben.
Die Praxistage können grundsätzlich in Betrieben, Verwaltungen oder Institutionen stattfinden, die Ausbildungsberufe oder akademische Berufe anbieten. Darüber hinaus können die Tage an Fach- und Hochschulen durchgeführt werden. Hier soll der Ablauf eines Studiums kennengelernt und Wesentliches über Inhalte und Anforderungen eines Studiums erfahren werden. Betriebsbesichtigungen oder Messebesuche zählen nicht dazu.
Beim Besuch einer Hochschule sollten an einem Praxistag min. 2 Vorlesungen erkundet werden, die durch den Evaluationsbogen zu reflektieren sind.
Die Suche nach geeigneten Praxiselementen setzt Ihre Eigeninitiative voraus, sich nach Stellen entsprechend Ihrer beruflichen Vorstellungen zu bemühen. Um Sie bei der Suche zu unterstützen, haben wir geeignete Veranstaltungen der Universitäten Hannover, Bielefeld und Paderborn zusammengestellt. Darüber hinaus finden Sie Veranstaltungen der Fachhochschule Bielefeld, die am Campus Bielefeld, Gütersloh und Minden eine Vielzahl von Studiengängen anbietet.
Die Listen bieten Ihnen wichtige Informationen über Thema, Datum und Ort an. Anmelden müssen Sie sich direkt unter den angegebenen Link-Adressen der Hochschulen. An vielen Universitäten ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich. Betriebe und Unternehmen müssen selber angefragt werden.
Damit wir Ihre Teilnahme an Praxistagen dokumentieren können, müssen Sie sich im Voraus in die Teilnehmerliste mit vollständigen Angaben eintragen und abschließend benötigen wir eine Teilnahmebescheinigung der Unternehmen, Institutionen oder Hochschulen. Sofern keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden kann, müssen Sie Nachweise in Form von Informationsmaterialien und Mitschriften erbringen.
Exkursionstage der Oberstufe können als Praxistag angerechnet werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: