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Das Ministerium des Landes NRW schreibt Folgendes vor: In der Qualifikationsphase sind mindestens zwei aufeinander folgende Grundkurse in Kunst oder Musik zu belegen. Anstelle eines künstlerischen Faches können auch zwei instrumentalpraktische (IP) oder zwei vokalpraktische (VP) Grundkurse oder zwei Grundkurse in Literatur in der Qualifikationsphase belegt werden.
Insbesondere für Oberstufen-Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums, denen der praktische Umgang mit Musik sehr am Herzen liegt, ist es eine hervorragende Möglichkeit, sich die Teilnahme an einer Musik-AG mittels einer Zeugnisnote bestätigen zu lassen.
Nähere Informationen können diesem Dokument entnommen werden.
Für Rückfragen stehen die Beratungslehrer und die Lehrkräfte der Fachschaft Musik zur Verfügung.