Masernschutz

06. Okt 2020 Kategorie: Allgemein,

Liebe Eltern,

sicherlich haben Sie mitbekommen, dass alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder beschäftigt sind, einen Masern-Impfschutz nachweisen müssen. Natürlich gilt das auch für unsere Schule.

Ein Nachweis kann auf drei Arten erbracht werden:

  1. Durch einen entsprechenden Eintrag im Impfbuch oder eine ärztliche Bescheinigung über den Impfschutz.
  2. Durch eine ärztliche Bescheinigung über einen Immunschutz aufgrund einer Vorerkrankung.
  3. Durch eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.

Für die drei Nachweisarten (außer Impfbuch direkt) können Sie gerne das Formular benutzen, das Sie auf der Elternseite finden. Sie können Ihrem Kind den Beleg (ggf. im verschlossenen Briefumschlag) mitgeben oder auch im Rahmen des Elternsprechtages der Klassenleitung vorlegen.

Zeitplan

Um unsere Organisation zu entlasten und die Bearbeitung nicht über einen langen Zeitraum zu strecken, bitte ich Sie, den entsprechenden Nachweis möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis Ende Mai 2021 gegenüber der Klassenleitung Ihres Kindes zu erbringen.

Kontrollieren Sie bitte im Vorfeld, ob bei Ihrem Kind ein Masernschutz vorliegt. Machen Sie ggf. einen Termin bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, wenn Sie Fragen zur Impfung oder deren Dokumentation haben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter folgendem Link

Auf den Seiten des Bundesministeriums finden Sie auch eine Lesehilfe, wo Sie die Angaben zu Masern-Impfungen in Ihrem Impfausweis finden

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Herzlich,
Ihre

S. Burmester