Maßnahmen des Infektionsschutzes im Kreis Minden-Lübbecke

11. Dez 2020 Kategorie: Allgemein, Leben,

Liebe Schulgemeinde,

aufgrund des Überschreitens des Inzidenzwertes von 200 im Kreisgebiet hat der Kreis Minden-Lübbecke eine Allgemeinverfügung erteilt, die ab dem 11.12.2020 gilt und weitere Maßnahmen des Infektionsschutzes regelt.

Für unsere Schule sind folgende Regelungen relevant:

3. „Im unmittelbaren Umfeld von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 3 IfSG ist in der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Alltagsmaske zu tragen. Ferner gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für Schüler*innen für die Orte, an denen sie am Schulort regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten PKW ankommen sowie für die Zuwegung von diesen Orten zum Schulgelände.

4. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske […] gilt die Verpflichtung auch für Betreuende und Betreute im Offenen Ganztag [bei uns: Betreuungsangebote].

5. Sport- und Schwimmhallen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen in schulischen Abschlussklassen. [Dieser Punkte betrifft vorrangig Oberstufenkurse. Deren jeweilige Fachlehrer/innen werden Näheres direkt mit Ihren Kurse besprechen.]

6. Die Durchführung von musikalischem Unterricht im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 3 CoronaSchVO in Form von Präsenzveranstaltungen ist untersagt. [Hiermit ist nicht der musikalische Unterricht gemeint, der mit unseren Kooperationspartnern durchgeführt wird. Musikpraxis kann also regulär stattfinden.]

Herzliche Grüße,

Burmester

 

Die vollständige Verfügung finden Sie hier.