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Die Stadt Porta Westfalica informiert über Verlängerung der Kulanzzeit für Schüler*innen ohne Fahrtberechtigung.
Wie zu jedem Schuljahresbeginn gilt auch in diesem Jahr eine Kulanzregelung, wenn eine Schülerin oder ein Schüler noch kein Ticket vorlegen kann.
Vom 21.08.2024 bis einschließlich 10.09.2024 dürfen Schüler*innen ohne Fahrtberechtigung innerhalb TeutoOWL schulbezogene Fahrten durchführen und müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) entrichten.
Sobald die Schül*innen ihr Ticket erhalten haben, sind sie verpflichtet dies mitzuführen. Außerdem gilt für die Besitzer des Deutschlandtickets folgender Hinweis: Die Papiertickets sollten an der Stelle des QR-Codes nicht geknickt werden! Dabei besteht die Gefahr, dass der Code nicht mehr prüfbar ist.