Verlängerung der Kulanzzeit für Schüler*innen ohne Fahrtberechtigung

23. Aug 2023 Kategorie: Allgemein, Leben,

Die Stadt Porta Westfalica informiert über Verlängerung der Kulanzzeit für Schüler*innen ohne Fahrtberechtigung.

Wie zu jedem Schuljahresbeginn gilt auch in diesem Jahr eine Kulanzregelung, wenn ein Schüler oder eine Schülerin noch kein Ticket vorlegen kann. Auf Grund zahlreicher Nachbestellungen wurde diese nun ausgeweitet: 

Vom 22.08.2023 bis einschließlich 31.08.2023 dürfen Schüler*innen ohne Fahrtberechtigung innerhalb TeutoOWL schulbezogene Fahrten durchführen und müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) entrichten. 

Außerdem gilt der folgende Hinweis insbesondere an Schüler*innen, die ein Deutschlandticket besitzen: Die Papiertickets sollten an der Stelle des QR-Codes nicht geknickt werden! Dabei besteht die Gefahr, dass der Code nicht mehr prüfbar ist.