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Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,
das neue Jahr hat begonnen und ich hoffe, dass Sie den Jahreswechsel alle gesund und mit schönen Momenten erlebt haben.
Nun beginnen die ersten Schritte im neuen Jahr. Für den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021 sind die ersten Entscheidungen am Mittwoch getroffen worden. Am Donnerstagmittag haben uns die konkreten Ausführungen des Schulministeriums erreicht, die an unserer Schule wie folgt umgesetzt werden.
Hier übernehmen wir die verbindlichen Vorgaben des Schulministeriums: „Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“ (die Zitate – hier und im Weiteren – entstammen der Schulmail vom 07.01.2021)
Neben dem Distanzunterricht bieten wir entsprechend den Vorgaben der Landesregierung ab Montag, den 11. Januar 2021, „ein Betreuungsangebot für diejenigen Schüler/innen aus unserer Erprobungsstufe an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte.“ Das letztgenannte gilt auch für höhere Jahrgänge.
Die Betreuung kann zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Betreuungszeitraumes wahrgenommen werden, d. h. Montag bis Donnerstag, von 7.45 – 15 Uhr sowie Freitag, von 7.45 bis 14 Uhr.
Die Anmeldung für die Betreuung können Sie über unser Sekretariat mit diesem Formular vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass während der Betreuungsangebote kein regulärer Unterricht stattfindet. „Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.“
„Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr [und der nun folgende Distanzunterricht] eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2“. Hier können die nach APO-GOSt erforderlichen Klausuren/Prüfungen unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Für unser Gymnasium bedeutet das, das nur noch die Nachschreibklausuren in der Q1 und Q2 sowie die mündlichen Prüfungen im Englisch-LK und GK der Q1 stattfinden werden. Die zugehörigen Informationen über die noch stattfindenden Leistungsüberprüfungen in der Q1 werden den betroffenen Jahrgangsstufen über Moodle und per Mail zur Verfügung gestellt. Hinweis: Die geplanten Nachschreibtermine und Prüfungstage (mdl. Prüfungen) bleiben bestehen, lediglich die konkreten Prüfungstermine bei den mdl. Prüfungen werden sich etwas verschieben, um die Hygienebedingungen zu optimieren.
Die Noten von Klassenarbeiten, Klausuren und Quartalsnoten werden unsere Lehrenden über Moodle oder per Mail bekannt geben. Sollte sich daran anschließend ein erheblicher Klärungsbedarf ergeben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Lehrkräften auf, z. B. über Moodle (Mitteilungen).
Wie die Zeugnisausgabe gestaltet werden soll/kann, wurde in der Schulmail noch nicht ausgeführt. Hierzu hoffen wir zeitnah auf weitere Informationen.
Ihr Kind benötigt für den Distanzunterricht noch Materialien, Lehrwerke etc., die in der Schule liegen (Schließfach oder Klassenregal)? Wir ermöglichen die Abholung natürlich. Bitte melden Sie sich dafür im Sekretariat an. Wir werden Ihnen dann den Klassenraum aufschließen. Beachten Sie, dass weiterhin auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss.
Das Ministerium bittet um Verständnis, dass die „nunmehr getroffenen Regelungen angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich sind. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leiste zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.“
Unsere Lehrenden werden sich bemühen, den Unterricht so gut wie möglich durchzuführen. Da wir ein sehr junges Kollegium haben, stehen jedoch auch bei uns viele Kolleg/innen vor der Aufgabe, in den kommenden Wochen den Beruf im Homeoffice mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren. Es wird für uns alle sicherlich keine einfache Zeit und ich wünsche uns und Ihnen viel Kraft.
Um Ihnen und Ihren Kindern unsere Grundsätze des Distanzunterrichtes möglichst transparent zu machen, werden wir in der kommenden Woche auf unserer Homepage unser Grundlagenkonzept zum Distanzunterricht einstellen. Sie erhalten zudem in den nächsten Tagen über den Pflegschaftsverteiler eine Kurzfassung der wichtigsten Regelungen.
Das Ministerium gibt uns derzeit noch keinen Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021. Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten.
Wir werden Sie nach Erhalt der für uns in NRW dann geltenden Bestimmungen so zeitnah wie möglich über die Beschlüsse informieren.
Ich wünsche Ihnen allen für das vorliegende Jahr Gesundheit, Kraft und trotz der belastenden Situation viele schöne Momente.
Herzlich
Susanne Burmester