NAVIGATION
Liebe Eltern,
das Betreuungsangebot an unserer Schule wird – wie an allen Schulen – ausgeweitet. Die Landesregierung schreibt wegen der Zunahme an Infektionen mit dem Corona-Virus in der letzten Schulmail:
„Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen. Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Link zum Antragsformular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an das Sekretariat. (Zusatz vom 24.03.2020: Sollte sich bei Ihnen kurzfristig ein Not-Betreuungsbedarf ergeben, setzen Sie sich außerhalb der Sekretariatsöffnungszeiten bitte über folgende Nummer mit uns in Verbindung: 05 71 / 7 98 47 20.)
Herzliche Grüße
S. Burmester