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Die Situation ändert sich wieder rasant. Daher geben wir hier einige Informationen für die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht.
Für den/die Schüler/in entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht (soweit sie gesund sind). Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Sollte es zum gesamten Distanzunterricht kommen, ist dieser verpflichtend und ab sofort zudem relevant für die Leistungsbewertung, ebenso die Erledigung der dort gestellten Aufgaben und Hausaufgaben.