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Liebe Eltern, liebe Schüler/innen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie haben sicherlich in den Medien die Diskussion um das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz)“ wahrgenommen. Es tritt bereits heute, am 23. April 2021, in Kraft. Ich möchte Sie im Folgenden über die wesentlichen Änderungen für unseren Schulbetrieb informieren, soweit Sie sich von den bislang gültigen unterscheiden.
Die aktuellen Stundenpläne sind ab sofort auf WebUntis einsehbar.
Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
Konkret: Überschreitet an drei aufeinander folgenden Tagen die sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, tritt die „Notbremse“, d.h. der Übergang zum Distanzunterricht, in Kraft. Abschlussklassen (Q1 und Q2) sind davon ausgenommen.
Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
Mit der Schulmail vom 5. März 2021 wurde darauf hingewiesen, dass in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden seien, um eine Durchmischung beispielsweise im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache zu vermeiden.
Aufgrund der inzwischen regelmäßigen Corona-Testungen und da es z.B. beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderen Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich in einigen Schulformen einen besonderen Charakter hat, darf die Schule für diese Fächer nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen vornehmen.
Da uns diese Nachricht leider sehr kurzfristig erreicht (Schulmail vom 22.04., 21.14 Uhr) und die Stundenplanänderungen gerade abgeschlossen sind, werden wir den Unterricht im Differenzierungsbereich zunächst weiterhin als Distanzunterricht halten.
Entgegen den ersten Ankündigungen zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sek. I ist mit einem gesonderten Erlass vom 22. April 2021 die für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert worden, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird.
Die Abkehr von den Vorgaben, auf jeden Fall zwei Leistungen in diesem Bereich erbringen zu müssen, führt wohl bei uns allen zur Entspannung. Wir sind froh, dass der Druck für alle Beteiligten in diesem Bereich vermindert wird.
Die Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende.
Herzlich,
Ihre S. Burmester