Konkretisierung: Maskenpflicht im ÖPNV

30. Apr 2021 Kategorie: Corona, Leben,

Für unsere „Bus-Schüler/innen“ und deren Eltern sendet uns die zuständige Mitarbeiterin der Stadt konkretisierte Informationen, die neben dem Bundesrecht auch eine neue Regelung des Landes berücksichtigen.

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Für Kinder bis zum 14. Geburtstag besteht eine Maskenpflicht. Sollte keine geeignete Größe oder Passform vorliegen, darf ersatzweise auch eine OP- oder Alltagsmaske getragen werden.

(vgl. https://www.mobil.nrw/corona.html)

Die beauftragten Busunternehmen wurden über diese Änderung informiert, sodass Schülerinnen und Schüler, die keine geeignete Maske tragen können, weiterhin mit einer OP- bzw. Alltagsmaske den ÖPNV nutzen können.