Transparenz und Klarheit: Wichtige Informationen zur Zügigkeit und Anmeldung

13. Jan. 2026 Kategorie: Allgemein, Eltern, Leute,

Liebe Eltern, 

wegen der Verunsicherung u.a. durch die Medienberichterstattung zur Zügigkeit des Gymnasiums in Porta Westfalica möchte ich Sie über folgende Grundsätze und Abläufe im Zusammenhang mit der Zügigkeit und der Anmeldung informieren:

Zügigkeit 

Für unser Gymnasium wurde seit seinem Bestehen keine Zügigkeit festgelegt, d.h. wir sind bislang frei in der Anzahl der einzurichtenden Klassen. Im letzten Jahr hat die Bezirksregierung nun die Stadt aufgefordert, eine Zügigkeit festzulegen. Wir haben das Thema in der Schule besprochen und die Stadt gebeten, für unsere Schule eine Vierzügigkeit festzulegen. Dieses ist aus unserer Sicht bei den gegebenen Schüler- und Schülerinnenzahlen, der Raumsituation und der Elternnachfrage eine sinnvolle Größe. Auch die Stadt Porta Westfalica hat sich für die Vierzügigkeit ausgesprochen. Die abschließende Genehmigung der Bezirksregierung wird in Kürze erwartet. 

Eine Zügigkeit wird einmal bis auf Weiteres grundsätzlich festgelegt, hat dann also Bestand. 

 

Auswahlprocedere 

Sollte die Anmeldezahl die bei einer Vierzügigkeit hohe Aufnahmekapazität unserer Schule übersteigen, so erfolgt die Aufnahme nach den gesetzlich vorgegebenen Verfahren und auf Basis der Beschlüsse der Stadt Porta Westfalica. 

Diese beinhalten zum einen, dass die Portaner Schüler und Schülerinnen Vorrang vor denen aus anderen Kommunen haben. Zum anderen werden Geschwisterkinder vorrangig aufgenommen. Über die Aufnahme der dann verbleibenden Fälle entscheidet das Los unabhängig von der Grundschulempfehlung. 

Letzteres ist darin begründet, dass in NRW der Elternwille ausschlaggebend für die Wahl der Schulform ist, nicht die Empfehlung der Grundschule. 

  

Herzliche Grüße

S. Burmester