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Abstand? Masken? Essen? Wie war das noch? Oder gibt es Änderungen? Hier geben wir einen Überblick über die Regeln, die ab dem 18. August gelten.
Und wenn später einmal der Überblick fehlt, welche Regeln eigentlich insgesamt gelten, pflegen wir auf der Seite Corona – Besonderheiten in der allgemeinen Organisation einen Überblick des aktuellen Standes.
Die AHA- und Lüftungsregeln gelten weiter und werden durch die Maskenpflicht (medizinische Maske) ergänzt.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin eine Pflicht für alle besteht, im Schulgebäude und auch im Unterricht eine medizinische Maske zu tragen (CoronaBetrVO, Fassung ab 13. August, §2 (1)).
„Soweit Schüler/innen bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.“ Sollte Ihr Kind aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, ist dieses durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist (CoronaBetrVO, §2 (1), 2.). Bitte melden Sie dieses bei der Klassenleitung Ihres Kindes.
Ausnahmen sind ansonsten aufgrund pädagogischer Erfordernisse und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten/Situationen, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen vorgesehen. Dann wird aber auf jeden Fall der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten. Für die Anschaffung der Masken sind Sie als Eltern verantwortlich.
Bitte versorgen Sie Ihr Kind an heißen oder langen Schultagen mit mindestens zwei Masken. Danke! Für Notfälle halten wir im Sekretariat Masken bereit.
Auf den Treppen und den großen Fluren bitten wir darum, das „Rechts-Geh-Gebot“ zu beachten.
In jeder Klasse verbleiben im wöchentlichen Wechsel wieder jeweils zwei Schüler/innen in den großen Pausen in ihrem Klassenraum. So können die anderen Schüler/innen nach der Pause direkt in ihre Klassenräume gehen. Alle Schüler/innen verlassen in den großen Pausen das Gebäude und verteilen sich auf dem Schulhof. Die Sekundarstufe II hält sich auf dem Gelände vor der Schule auf, der Sek. I ist das Gelände vom Basketballkorb bis zum Schulhof der Realschule zugewiesen.
Um eine Durchmischung der Schülergruppen beider Schulen zu vermeiden, halten die Schüler/innen des Gymnasiums sich auf dem Schulhofbereich bis zur Rundung auf, einschließlich der Tischtennisplatten. Die Realschüler/innen dürfen den Schulhofbereich des Gymnasiums jedoch queren, um auf direktem Weg zur Mensa und zurück zu gelangen.
Die Schüler/innen gehen bereits nach Ankunft an der Schule in ihre Unterrichtsräume (ab 7.15 Uhr geöffnet). So verteilen sich viele bereits kurz nach der Ankunft auf dem Schulgelände im Gebäude. Nur die Schüler/innen, deren Unterricht in einem Fachraum stattfindet, warten auf dem Schulhof bis zum Gong vor der ersten Stunde und begeben sich dann zu ihren Unterrichtsräumen.
Die sogenannten „Verstärkerfahrten“ (zusätzlichen Busse oder größere Busse) sind seitens der Stadt auch für das neue Schuljahr bis auf Weiteres eingeplant.
Schüler/innen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome aufweisen (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns), schicken wir aufgrund des Ansteckungsverdachts natürlich unverzüglich nach Hause und klären das weitere Vorgehen mit dem Gesundheitsamt. Sollten Sie Bedenken haben, dass ein Schnupfen bei Ihrem Kind auf eine COVID-19-Infektion hinweist und nicht Symptom einer ganz normalen Erkältung ist, empfiehlt das Robert-Koch-Institut, dass Sie Ihr Kind zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachten. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ziehen Sie bitte einen Arzt zur diagnostischen Abklärung hinzu. So schützen wir die anderen Schüler/innen.
Schülerinnen und Schüler, die zu einer Quarantäne verpflichtet sind, erhalten Distanzunterricht. Der Distanzunterricht ist in allen Fällen natürlich auch verpflichtend und weiterhin relevant für die Leistungsbewertung, ebenso die Erledigung der dort gestellten Aufgaben und Hausaufgaben. Für den Distanzunterricht nutzen wir weiterhin unsere Lernplattform Moodle.
Denken Sie daran,
Das Ministerium führt in der angepassten Coronabetreuungsverordnung aus, dass
,,in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken auf die Mund-Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden darf, wenn
1. der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder
2. die Aufnahme von Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt.“ (CoronaBetrVO, §2 (1) 3.)
Also gilt
Wir bitten unsere Schüler/innen, mit dieser Möglichkeit vor dem Hintergrund der Infektionszahlen verantwortungsvoll umzugehen!
Liebe Schüler/innen, bemüht euch bitte auch um einen ausreichenden Abstand, wenn ihr an euren festen Plätzen esst. Denkt bitte alle daran: Am sichersten für uns alle ist es, wenn ihr euer Pausenbrot in der Pause auf dem Schulhof – mit Abstand – esst! |
Bei Klausuren gilt:
Wenn die Sitzplätze nach der Klausur gereinigt werden, stellt das Essen und Trinken kein Problem dar. Die letzte Klausuraufsicht reinigt mit den letzten Klausurschreibern bitte die Kontaktflächen (Tischoberfläche und Stuhlrücken).
In den Pausen hält sich die Sekundarstufe II beim Haupteingang und bei den Basketballkörben auf, die Sek. I im Schulhofbereich. Beachten Sie die für Ihre Jahrgangsstufe ausgewiesenen Bereiche.