Leben

Wir leben Schule!

Konzerte, Theater, Musik- und Theater-Wochenendfahrten, Skifreizeiten, Sprachenfahrten (London, Frankreich, Italien), Sport- und Spielturniere, vielfältige AGs, Wettbewerbe, Bus- und Wegeschulung, Projekte und Aktionen mit unseren Kooperationspartnern, eine pädagogische Übermittagsbetreuung mit breit gefächertem Angebot…

Wir sind ein lebendiges Gymnasium, in Bewegung und bieten Raum für die Entfaltung der unterschiedlichsten Begabungen und Interessen.

Neugierig geworden? Viel Spaß beim Stöbern!

Aktuelle Beiträge

Vorlesewettbewerb 2021 – Sagenhaft und voller Magie

Antonia Kleinschmidt (Klasse 6C) ist Schulsiegerin beim diesjährigen Vorlesewettbewerb der sechsten Klassen. Svea Spieker (Klasse 6A), Helen Borchert (Klasse 6B) und sie hatten zuvor jeweils schon in ihrer eigenen Klasse überzeugt.

Gespannt lauschte die Jury den ambitionierten Leserinnen. Dem Komitee gehörten diesmal Schulleiterin Susanne Burmester, die Deutschlehrkräfte Sarah Hoscheit und Alexander Muntschick, Schulsekretärin Bettina Burkardt sowie Katharina Tietz als SV-Vertreterin an. (mehr …)

Schulbetrieb ab dem 02.12.2021 – u.a. wieder Maskenpflicht am Sitzplatz
1. Dezember 2021 Corona, Eltern, Leben, Schüler

Liebe Eltern,

liebe Kolleg*innen,

uns erreichte heute eine Mitteilung des Ministeriums mit „neuen“ Vorgaben für den Schulbetrieb. Diese gelten ab dem morgigen Tag, Donnerstag, den 02.12.2021!

Hier die wesentlichen Änderungen:

  • Um den Präsenzunterricht für alle Schüler*innen zu sichern, gilt ab morgen wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz.
  • Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
  • Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Beachten Sie bitte, dass es sich um eine medizinische oder FFP2-Maske handeln muss.

Lesen Sie bei Interesse gerne die vollständige Schulmail des Ministeriums.

Herzliche Grüße

S. Burmester

 

>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal aufgreifen:

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

Elternsprechtage

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).

Tage der offenen Tür

Für eine solche Nutzung der Schulgebäude gelten die vorgenannten Ausführungen zu Elternsprechtagen: Zutritt nur für immunisierte und getestete Personen und Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

Schulmitwirkungsgremien

Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen (siehe dazu die Ausführungen zu Elternsprechtagen). Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.).

Qualitätsanalyse: aktuelle Ergänzung zu den Regelungen im Schuljahr 2021/22 (Erlass vom 22. Juni 2021)

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden unterbrochene QA-Prozesse im aktuellen Schuljahr nicht – wie ursprünglich geplant (vgl. Erlass vom 22. Juni 2021) – ab Januar 2022 fortgesetzt, sondern in das Schuljahr 2022/2023 verschoben.

Schulen, die gleichwohl eine Fortsetzung im aktuellen Schuljahr wünschen, erhalten diese Möglichkeit, sofern die pandemische Situation dies vor Ort zulässt. Diese Schulen wenden sich bitte an das für sie zuständige Dezernat 4Q.

Ein entsprechender Erlass an die Bezirksregierungen wird im Ministerium für Schule und Bildung vorbereitet.

 

Zum Abschluss möchte ich einmal mehr meinen Dank und Respekt für Ihre Arbeit in dieser Corona-Pandemie ausdrücken. Schulen offen zu halten und dadurch Kindern und Jugendlichen nicht nur Bildung, sondern auch einen sicheren Ort des Miteinanders zu bieten, ist in diesen Zeiten eine große Herausforderung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Vorlesetag 2021 – Unendliche Geschichten am Kaminfeuer

Mehr als 590.000 kleine und große Leute lauschten oder lasen vor am Bundesweiten Vorlesetag, der dieses Jahr auf den 19. November fiel. An unserer Schule ließen sich fast 300 Schülerinnen und Schüler von zehn Vorleserinnen  und Vorlesern in ihren Bann ziehen. Ein Rekord. Erstmals gab es nämlich neben den bewährten Lesungen in den Klassen 5 und 6 auch für die 7. Klassen die Gelegenheit, sich literarisch verzaubern zu lassen. (mehr …)

Stolpersteine putzen und damit Erinnerung an jüdische Familien wachhalten

Das war  das größte Anliegen der Schüler*innen aus zwei neuten Klassen. So putzten sie zehn Stolpersteine, für die das Gymnasium eine Patenschaft übernommen hat und erinnerten dadurch mit der Lehrerin Jasmin Steinborn sowohl an die Schicksale der Familien, die in Todeslager gebracht wurden als auch an die drei Konzentrationslager, die es selbst an der Porta Westfalica gab. (mehr …)

„The final countdown“ – Die Viertklässler nehmen am Tag der offenen Tür 2021 Kurs aufs Gymnasium
20. November 2021 Leben, Tag der offenen Tür

Am 20. November verwandelte sich unser Gymnasium für die Viertklässler und ihre Eltern in einen spannenden, fröhlichen, sportlichen, musikalischen, aber vor allem auch ungewöhnlichen Lern- und Lebensort. Vom Klavierspiel des Musiklehrers Jan Voß ins Forum gelockt, stimmte eine PowerPoint-Präsentation zahlreicher bunter Fotomomente des Schulalltags die Besucher auf einen abwechslungsreichen Vormittag in unserem Hause ein.

Gut gestimmt begann um 9:15 Uhr die allgemeine Begrüßungsveranstaltung mit dem Auftritt der AGs „Brass & Friends“ und „Schulorchester“ unter der Leitung von Olaf Dziemba und Johann Klassen, deren Instrumentalisten mit den Liedern „Let it be“ und „The final countdown“ die Viertklässler und ihre Eltern mit jazzigen Harmonien, sattem Bass, scharfen Einwürfen und rasantem Tempo herzlich begrüßten. Im Anschluss begrüßte die Schulleiterin Susanne Burmester die Besucher und kündigte den sportlichen, turbulenten Auftritt von Marie, Hedda, Alina, Helen und Kira aus der Klasse 6B, welche mit ihrer eigenen Jumpstyle-Choreographie zu „Stamp on the ground“ die letzten Morgenmuffel wachrüttelten. (mehr …)