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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
als weitere Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie soll bis zu den Osterferien in allen weiterführenden Schulen für alle Schüler/innen ein freiwilliger Corona-PoC-Schnelltest angeboten werden.
Die sogenannten PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung.
Die Testungen (Selbsttests) sollen während der Unterrichtszeit in der Schule stattfinden, wobei die Lehrenden den Testvorgang beaufsichtigen.
Falls die Eltern bzw. volljährigen Schüler/innen diesem Angebot nicht ausdrücklich widersprechen, werden diese Tests im Klassen- bzw. Kursverband mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
Das Land weist darauf hin, dass mit den Testungen neben bereits geltenden Verhaltensregeln ein weiteres Schutzinstrument aufgebaut werden soll. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden, aber: die Testung ist freiwillig.
Hier finden Sie eine entsprechende Widerspruchserklärung.
Wir planen die Durchführung der Selbsttests – soweit uns die Test-Kits rechtzeitig erreichen sollten – ab Freitag und in der kommenden Woche. Beginnen würden wir am Freitag (in der ersten Stunde) mit den Jahrgangsstufen 5 und 7 (Gruppe 1), Montag folgt die Gruppe 2 der Jahrgangsstufen 5 und 7. Eine Übersicht über die Testtermine der anderen Jahrgangsstufen stellen wir zeitnah auf der Homepage ein.
Sollten die Test-Kits nicht rechtzeitig ankommen, ist eine vollständige Testung der Schüler/innen bis zum Ferienbeginn ggf. nicht mehr möglich.
Wenn Sie der Testung widersprechen möchten, senden Sie uns bitte bis Freitag, den 19. März die ausgefüllte Widerspruchserklärung per Mail zu oder Ihre Kinder geben diese bei den Klassenlehrer/innen ab. Oberstufenschüler/innen werfen bei Widerspruch die Erklärung bitte in den Briefkasten des Beratungsraumes.
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund für eine Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdacht dar.
Ein positives Selbsttestergebnis ist daher durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
Wir haben uns in der Schule und im Austausch mit dem Pflegschaftsvorstand schon weitergehende Gedanken zu einer Umsetzung gemacht, bei der soweit als möglich abgesichert wird, dass Ihre Kinder bei der Testung bestmöglich betreut werden und mit einem positiven Testergebnis nicht alleine gelassen werden. Näheres dazu lasse ich Ihnen in einer ausführlicheren Darstellung noch zukommen.
Wir möchten Sie und euch bitten, sich bis zum jeweiligen Testtermin, gemeinsam das Erklärvideo auf der Informationsseite des Herstellers anzusehen: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Weitere Informationen, wann die Testungen in den einzelnen Jahrgangsstufen durchgeführt werden (können) sowie zum Ablauf der Testungen folgen in den nächsten Tagen.
Ich weise darauf hin, dass unsere Schule noch nicht mit den Selbsttests beliefert wurde (Stand 17.03., 13.30 Uhr).
Herzliche Grüße
S. Burmester