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Liebe Eltern,
die Landesregierung hofft, mit einem Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Interesse aller Beteiligten verantwortungsvoll und im Interesse des Gesundheitsschutzes sowie der Bildungsgerechtigkeit wirkungsvoll zu gestalten.
Daher hat sie beschlossen, den Schulbetrieb durch Testungen zu begleiten. Ich habe Sie darüber schon gestern in einem kurzen Anschreiben informiert.
Die Beaufsichtigung der Durchführung von Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler stellt uns vor neue Herausforderungen. Nichtsdestotrotz sehen wir die Sinnhaftigkeit schulischer Testungen für einen sichereren Unterrichtsbetrieb für Ihre Kinder, alle in Schule Beschäftigten und damit auch für Sie und Ihre Familien.
Darum werden wir – soweit wir die Test-Kits rechtzeitig erhalten – ab Freitag, den 19.03. bis zum 26.03.2021, allen unseren Schüler/innen einen Selbsttest anbieten.
Die Landesregierung plant, auf Basis dieses ersten Durchgangs vor den Osterferien wichtige Erfahrungen für die Durchführung weiterer Testungen nach den Osterferien zu gewinnen.
Da Sie viele Informationen zur Durchführung auf den Seiten des Ministeriums finden, werde ich mich im Folgenden auf die von uns geplante schulische Umsetzung beschränken. Für weitere Fragen schreiben Sie uns gern. Die Ministeriumsseiten wie auch die Schulmail bieten umfangreiche Informationen. Bitte beachten Sie diese zuerst. Die Übersichtsseite im Bildungsportal erreichen Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Wir als Schule sollen sicherstellen, dass vor Beginn der Osterferien eine Testung durchgeführt wird. Bei der Durchführung haben wir einige Maßgaben zu beachten.
Wir bemühen uns daher…
Die derzeitige Planung sieht folgende Testtermine vor
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Fr, 19.3. |
Mo, 22.3. |
Di, 23.3. |
Mi, 24.3. |
Do, 25.3. |
Fr, 26.3. |
1. Std. |
Jgst. 5, Gruppe A |
Jgst. 5, Gruppe B |
Jgst. 6, Gruppe A |
Jgst. 6, Gruppe B |
Jgst. 8, Gruppe A |
Jgst. 8, Gruppe B |
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Jgst. 7, Gruppe A |
Jgst. 7, Gruppe B |
EF G8, Gruppe A |
EF G8, Gruppe B |
9A, 9C, Gruppe A |
9A, 9C, Gruppe B |
2. Std. |
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9B, Gruppe A |
9B, Gruppe B |
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Q2 LK 1, Unterrichtsverlegung |
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Q1 LK 1 |
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Hinweis: SuS, die in den Oberstufen-Schienen keinen Unterricht haben, erhalten bei Frau Burmester einen Selbsttest.
Sowohl für die betroffenen Kinder, die ein positives Testergebnis erhalten, als auch für die anderen Schüler/innen der Lerngruppe und die Lehrenden, kann sich bei der Testung eine belastende Situation ergeben. Darum haben wir folgende Vorbereitungen getroffen:
Laut Vorgabe beaufsichtigen unsere Lehrkräfte die Durchführung der Selbsttests. So soll sichergestellt werden, dass die Testung unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und die Testergebnisse schnell erfasst werden.
In einzelnen Klassen/Kursen sowie der Q2 kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen. Das heißt, dass aufgrund der Abstandswahrung im Wechsel nur ein Teil die Maske absetzt, um den Abstrich durchzuführen.
In den Medien wird das Abnehmen der Maske für den kurzen Zeitraum der Testung gegenwärtig sehr problematisiert. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass allen in der Schule Beschäftigten diese Situation derzeit bereits täglich begegnet, denn unsere Schüler/innen dürfen zum Zweck der Nahrungsaufnahme (Essen, Trinken) bei entsprechendem Abstand oder auf den festen Plätzen in den Klassenräumen der Sek. I laut Erlass die Maske abnehmen und tun dieses auch.
Insbesondere unsere jüngeren Kinder werden wir bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützen.
Beachten Sie bitte: Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird. Er kann dann auch gefahrlos entsorgt werden.
Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird.
Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Laut einem Schreiben des Gesundheitsamtes (17.03.2021) sind wir verpflichtet, alle SARS-CoV-2-Verdachtsfälle zu melden.
Ich hoffe, mit den ausführlichen Erläuterungen viele Ihrer Fragen zur Umsetzung der Testung an unserer Schule geklärt zu haben.
Herzliche Grüße
S. Burmester