Schnelltests an unserer Schule in der Durchführung

18. Mrz. 2021 Kategorie: Allgemein, Corona, Leben,

Liebe Eltern,

die Landesregierung hofft, mit einem Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Interesse aller Beteiligten verantwortungsvoll und im Interesse des Gesundheitsschutzes sowie der Bildungsgerechtigkeit wirkungsvoll zu gestalten.

Daher hat sie beschlossen, den Schulbetrieb durch Testungen zu begleiten. Ich habe Sie darüber schon gestern in einem kurzen Anschreiben informiert.

Die Beaufsichtigung der Durchführung von Selbsttestungen der Schülerinnen und Schüler stellt uns vor neue Herausforderungen. Nichtsdestotrotz sehen wir die Sinnhaftigkeit schulischer Testungen für einen sichereren Unterrichtsbetrieb für Ihre Kinder, alle in Schule Beschäftigten und damit auch für Sie und Ihre Familien.

Darum werden wir – soweit wir die Test-Kits rechtzeitig erhalten – ab Freitag, den 19.03. bis zum 26.03.2021, allen unseren Schüler/innen einen Selbsttest anbieten.

Die Landesregierung plant, auf Basis dieses ersten Durchgangs vor den Osterferien wichtige Erfahrungen für die Durchführung weiterer Testungen nach den Osterferien zu gewinnen.

Da Sie viele Informationen zur Durchführung auf den Seiten des Ministeriums finden, werde ich mich im Folgenden auf die von uns geplante schulische Umsetzung beschränken. Für weitere Fragen schreiben Sie uns gern. Die Ministeriumsseiten wie auch die Schulmail bieten umfangreiche Informationen. Bitte beachten Sie diese zuerst. Die Übersichtsseite im Bildungsportal erreichen Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Ort und Zeit der Testung – Grundsätze

Wir als Schule sollen sicherstellen, dass vor Beginn der Osterferien eine Testung durchgeführt wird. Bei der Durchführung haben wir einige Maßgaben zu beachten.

  • Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. (Vorgabe des Ministeriums)

Wir bemühen uns daher…

  • In der Sek. I, die Tests terminlich so zu verankern, dass die Klassenleitung oder die Stellvertretung als Bezugsperson der Kinder die Selbsttests anleitet bzw. bei der Durchführung anwesend ist.
  • In der Sek. II, die Testtermine der einzelnen Jahrgangsstufen so zu legen, dass soweit als möglich keine für Klausuren/Klausurvorbereitung relevanten Stunden berührt werden.

 

Die derzeitige Planung sieht folgende Testtermine vor

 

Fr, 19.3.

Mo, 22.3.

Di, 23.3.

Mi, 24.3.

Do, 25.3.

Fr, 26.3.

1. Std.

Jgst. 5, Gruppe A

Jgst. 5, Gruppe B

Jgst. 6, Gruppe A

Jgst. 6, Gruppe B

Jgst. 8, Gruppe A

Jgst. 8, Gruppe B

 

Jgst. 7, Gruppe A

Jgst. 7, Gruppe B

EF G8, Gruppe A

EF G8, Gruppe B

9A, 9C, Gruppe A

9A, 9C, Gruppe B

2. Std.

 

 

 

 

9B, Gruppe A

9B, Gruppe B

 

 

 

 

 

Q2 LK 1, Unterrichtsverlegung

 

 

 

 

 

 

Q1 LK 1

 

Hinweis: SuS, die in den Oberstufen-Schienen keinen Unterricht haben, erhalten bei Frau Burmester einen Selbsttest.

 

Wir sind vorbereitet, falls eine belastende Situation auftritt

Sowohl für die betroffenen Kinder, die ein positives Testergebnis erhalten, als auch für die anderen Schüler/innen der Lerngruppe und die Lehrenden, kann sich bei der Testung eine belastende Situation ergeben. Darum haben wir folgende Vorbereitungen getroffen:

  • Eine kleine Gruppe aus Koordinatoren, Jahrgangsstufenleitungen oder Lehrenden (Helferteam) steht bereit, um Schüler/innen, die positiv getestet wurden, zu einem Aufenthaltsraum zu begleiten oder die Klasse zu betreuen, während die Klassenleitung dieses tut.
  • Ein Kollege mit seelsorgerischer Ausbildung steht den betroffenen Kindern als Ansprechpartner im Aufenthaltsraum zur Seite.

 

Wir sind auf die Durchführung vorbereitet

Laut Vorgabe beaufsichtigen unsere Lehrkräfte die Durchführung der Selbsttests. So soll sichergestellt werden, dass die Testung unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und die Testergebnisse schnell erfasst werden.

  • Unsere Lehrenden erhielten bei einer Dienstbesprechung bereits eine Einweisung durch einen Mediziner.
  • Es wurden wesentliche Informationen, z. B. zum Ablauf der Testung sowie zum sensiblen Umgang mit den betroffenen Kindern weitergegeben.
  • Auf den Seiten des Ministeriums finden sich vielfältige Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Testung mit den Test-Kits der Firma Roche. Dort finden Sie auch einen Link zu einem Lehrfilm.
  • Wir freuen uns, wenn Sie sich im Vorfeld der Testung zu unserer Unterstützung mit Ihrem Kind über den Sinn und den Ablauf der Testung auszutauschen.

 

 

Ablauf einer Testung in der Schule

  • Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten.
  • Während der Testung wird im Raum gelüftet.
  • Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten.
  • Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.

In einzelnen Klassen/Kursen sowie der Q2 kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen. Das heißt, dass aufgrund der Abstandswahrung im Wechsel nur ein Teil die Maske absetzt, um den Abstrich durchzuführen.

In den Medien wird das Abnehmen der Maske für den kurzen Zeitraum der Testung gegenwärtig sehr problematisiert. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass allen in der Schule Beschäftigten diese Situation derzeit bereits täglich begegnet, denn unsere Schüler/innen dürfen zum Zweck der Nahrungsaufnahme (Essen, Trinken) bei entsprechendem Abstand oder auf den festen Plätzen in den Klassenräumen der Sek. I laut Erlass die Maske abnehmen und tun dieses auch.

Insbesondere unsere jüngeren Kinder werden wir bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützen.

Beachten Sie bitte: Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.

  • Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung und dokumentieren positive Testergebnisse. Ein negatives Testergebnis wird nicht festgehalten.
  • Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.
  • Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.

Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird. Er kann dann auch gefahrlos entsorgt werden.

Die weitere Vorgehensweise

  • Wir informieren umgehend die Eltern des betroffenen Kindes und entscheiden gemeinsam, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt oder aus der Schule abgeholt werden muss.
  • Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.
  • Für den Fall, dass Sie Ihr Kind nicht sofort abholen können, weisen wir einen geschützten Aufenthaltsraum aus. Seien Sie sicher: wir lassen Ihr Kind dort nicht allein. Es steht ein Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.
  • Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

 

Auswirkungen eines positiven Tests auf den Unterricht

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird.

Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

  • Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.
  • Betroffene Eltern werden umgehend informiert. Wir halten uns dabei natürlich an die ministeriellen Vorgaben (Datenschutz): Der Kreis der informierten Personen muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden.

 

Wird das Gesundheitsamt informiert?

Laut einem Schreiben des Gesundheitsamtes (17.03.2021) sind wir verpflichtet, alle SARS-CoV-2-Verdachtsfälle zu melden.

 

Ich hoffe, mit den ausführlichen Erläuterungen viele Ihrer Fragen zur Umsetzung der Testung an unserer Schule geklärt zu haben.

Herzliche Grüße

S. Burmester