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Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte treten ab Montag, dem 21. Juni 2021, neue Regelungen in Kraft:
„Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.“ (Schulmitteilung vom 17.06.2021)
Die übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüften), die sich in den vergangenen Monaten als wirksam erwiesen haben, bleiben bestehen. Auch die Pflicht zur Testung zweimal pro Woche gilt weiterhin. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m ist aufgrund der neuen Regelungen für den Außenbereich fortan nur noch innerhalb des Schulgebäudes von Bedeutung, falls dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.
Natürlich kann eine Mund-Nase-Bedeckung auch im Außenbereich weiterhin freiwillig getragen werden.