Generelle Vorgaben des Landes NRW für weiterführende allgemeinbildende Schulen

18. Feb 2021 Kategorie: Allgemein, Corona, Unterricht,

Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,

nach eingehender Beratung werden wir die ministeriellen Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 an unserer Schule wie im Folgenden erläutert umsetzen.

Das Land NRW ermöglicht nach den Regelungen für Schulen ab dem 22. Februar 2021 den Schulbetrieb Jahrgangsstufen Q1 und Q2. Informationen für diese Jahrgangsstufen haben wir für Sie in einem gesonderten Beitrag zusammengefasst.

 

Betreuungsangebote

Für die Jahrgangsstufen 5 bis EF haben wir noch keine Perspektive auf einen Präsenzunterricht bekommen, allerdings werden einige allgemeine Aspekte angesprochen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin im Rahmen einer erweiterten Betreuung angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zu den Klassenleitungen auf, wenn Ihr Kind dringend einen Arbeitsplatz in der Schule erhalten sollte. Beachten Sie dabei, dass wir in der Schule derzeit keine Medien zur Verfügung haben, die über eine Kamera verfügen. Wenn die Teilnahme an Videokonferenzen der Grund für einen gewünschten Arbeitsplatz in der Schule darstellt, können wir diesen Wunsch leider derzeit nicht erfüllen.

 

Klassenarbeiten (Klassse 5-9) und Lernstandserhebung (Klasse 8)

Im zweiten Halbjahr sind in der Sek. I zwei Leistungen im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Den Klassenarbeiten soll eine längere Präsenzphase vorausgehen. Laut Ministerium ist „daher zu prüfen, ob die erste Klassenarbeit erst nach Ostern geschrieben werden kann.“ Nach unseren Erfahrungen kann es in einigen Fällen sehr sinnvoll sein, die Arbeiten nicht zu weit zu verschieben. Denn nach den Ferien folgt eine Zeit mit beweglichen Ferien- und Feiertagen, durch die Lernphasen immer wieder unterbrochen werden. Zudem ist es oft sinnvoller, keine Ferien zwischen dem Kompetenzerwerb und den Klassenarbeiten liegen zu haben. Es hat sich gezeigt, dass Klassenarbeiten, die nach den Ferien geschrieben werden, zumeist schlechter ausfallen. Die Fachlehrkräfte prüfen je nach Einsetzen der Präsenzbeschulung eine sinnvolle Terminierung der Klassenarbeiten.

Die Lernstandserhebung in der Jgst. 8 wird auf September 2021 verschoben.

 

Klausurtermine (EF bis Q2)

Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage kann sich der Schulbetrieb noch in unterschiedliche Richtungen entwickeln. Wenn weitere Jahrgangsstufen Präsenzunterricht erhalten dürfen und wir ggf. mit einzelnen Jahrgangsstufen in den Wechselunterricht gehen, werden Klausuren in der Sekundarstufe II ggf. in den Nachmittag gelegt. Beachten Sie also: Die Klausurtermine stehen fest, allerdings nicht die konkreten Zeiten.

 

Hygienebedingungen – nur das Wesentliche

  • Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Für Schüler/innen gilt, dass mindestens eine Alltagsmaske, für Lehrende eine medizinische Maske zu tragen ist. Wir bitten alle Schüler/innen, die aufgrund von vorerkrankten Familienangehörigen o.a. in Sorge sind und aufgrund finanzieller Engpässe Schwierigkeiten mit der Finanzierung einer FFP2-Maske haben, sich im Sekretariat zu melden. Wir halten für solche Notfälle FFP2-Masken bereit.
  • Einhalten der AHA-Regeln sowie regelmäßiges Lüften.
  • Gemeinsame Reinigung der Kontaktflächen nach den jeweiligen Unterrichtsstunden bzw. bei Raumwechseln.
  • Die Lehrkräfte fertigen Sitzpläne für ihre Kurse an.
  • Die Klausuren werden soweit möglich im Forum oder in sehr großen Räumen geschrieben, in denen ein großer Abstand zwischen den Schüler/innen eingehalten werden kann.

 

Sportunterricht

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Bei Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.

 

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) ist wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021 unzulässig.  Die 6er-Fahrten haben wir bereits vor einiger Zeit abgesagt und sagen nun auch die Q1er-Fahrten ab. Von der Planung der 9er-Sprachenfahrten sehen wir aufgrund der pandemischen Lage ebenfalls ab, denn es ist doch sehr fraglich, ob eine Fahrt ins europäische Ausland im Herbst möglich sein wird.

 

Soweit die wichtigsten uns betreffenden Informationen aus der Schulmail sowie die daraus gezogenen Konsequenzen für unseren Schulbetrieb.

Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf aufmerksam machen, dass die Aufnahme des Präsenzunterrichtes in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 auch Auswirkungen auf den Distanzunterricht haben wird/kann. So müssen unsere Kolleg/innen in Teilen zwischen zwei Unterrichtsstunden den Arbeitsort wechseln. Bei aufeinander folgenden Stunden ist dann z. B. die Durchführung einer Videokonferenz zeitlich nicht möglich, da sie in diesem Fall noch auf dem Heimweg sind. Ich bitte um Verständnis, wenn einiges daher nicht mehr so ablaufen kann wie derzeit gewohnt.

Sobald die Inzidenzzahlen den Präsenzunterricht weiterer Jahrgangsstufen möglich machen, werden wir wenn möglich zu dem von uns entwickelten Wechselmodell übergehen. Aber das bedenken wir dann und informieren Sie natürlich so zeitnah wie möglich.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

S. Burmester