Kopf hoch! – Beratung für Schüler:innen und Eltern

Die Beratung am Städtischen Gymnasium Porta Westfalica

Die Schule als Institution ist nicht nur ein Ort des Lernens, sie wird auch zur Lebenswelt unserer Schülerinnen und Schüler und übernimmt vermehrt Erziehungsaufgaben. Neben der Vermittlung der fachlichen Inhalte benötigen die Lernenden besonders im sozialen und pädagogischen Bereich Hilfestellungen und Unterstützung, damit sie zu selbstständigen und verantwortlichen Teilnehmern der Gesellschaft heranwachsen können. Denn hier gilt es, in einer modernen, sich rasch verändernden Welt Orientierung zu finden, sich mit verschiedenen Anforderungen und Problemen auseinanderzusetzen, Spannungen auszuhalten und Lösungswege zu finden.

Daher ist es unsere Aufgabe – neben dem Unterrichten, Erziehen und Beurteilen – auf Schülerinnen und Schüler zu achten, sie in ihren individuellen Stärken und Schwächen kennen zu lernen, sie auf ihrem Weg zu bestärken und ihnen gegebenenfalls Unterstützung oder Hilfe anzubieten.

Die Beratungsarbeit am Städtischen Gymnasium Porta Westfalica üben wir an verschiedenen Stellen aus.

Grundsätzlich nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer die Beratungsaufgaben wahr, die von den Lernenden bzw. den Eltern an sie herangetragen werden. Bei Bedarf kann jede Schülerin und Schüler und jedes Elternteil eine Lehrkraft seines Vertrauens zu Rate ziehen.

Unsere Fachlehrerinnen und -lehrer beraten die Lernenden bei fachbezogenen Lernprozessen. Sie tun dies im Unterricht und bei Bedarf auch in Einzelgesprächen. Beratungen zwischen Fachlehrkräften und Eltern können beim Elternsprechtag in jedem Halbjahr wahrgenommen werden. Aus aktuellen Anlässen gibt es jederzeit weitere Beratungsmöglichkeiten bei einem vorher vereinbarten Beratungsgespräch.

Alle Fachlehrkräfte sind darüber hinaus aufmerksam für Signale, die die Beratung mit Eltern erforderlich machen wie besondere Begabungen, Überforderungen, auffallendes Verhalten, besondere Fehlzeiten usw. Bei Bedarf nehmen sie Kontakt zur Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung auf.

Die Lehrerinnen und Lehrer, die die Aufgabe der Klassenleitung und Jahrgangsstufenleitung inne haben, sind (in der Regel) erste Ansprechpartner für Lernende und Eltern. Sie üben die wesentlichen Beratungstätigkeiten und die meisten Beratungsformen aus und sind die wichtigsten Ansprechpartner bei Fragen zur Schullaufbahn und bei auftretenden Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung.

Unsere Koordinatoren für

  • die Klassen 5/6 (Frau Korte)  
  • die Klassen 7-9 (Herr Hellwig)
  • die Sekundarstufe II (Herr Mahle)

unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Funktion als Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung. Sie beraten aber auch Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls Eltern und Lehrkräfte in besonderen Fällen sowie in Fragen der Schullaufbahn.

Bei komplexen, juristisch problematischen o.ä. Fällen wird die Schulleitung informiert und je nach Fall in den Beratungsprozess einbezogen.

Die aufgeführten institutionalisierten Beratungsfelder werden durch weitere professionalisierte Beratungsmöglichkeiten ergänzt (s. Übersicht). Schülerinnen und Schüler, Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer können jederzeit auf die Beratungsangebote unseres Schulsozialarbeiters zurückgreifen oder die Beratung der verschiedenen außerschulischen Beratungsstellen (z.B. Jugendamt Porta Westfalica, Schulpsychologischer Dienst, Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen usw.) in Anspruch nehmen. Die jeweiligen Kontaktadressen können bei der Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung oder im Sekretariat erfragt werden.

Damit in Zukunft Lehrer, Eltern und auch Schüler die jeweiligen Ansprechpartner schneller und gezielter finden können, haben wir alle Beratungsfunktionen in sozialen und pädagogischen Bereichen in einer tabellarischen und nach Jahrgangsstufen geordneten Übersicht zusammengetragen. Diese können Sie hier einsehen:

Beratungskonzept Übersicht

Des Weiteren gibt es besonders für Schülerinnen und Schüler Plakate und Flyer, anhand welcher sie gewünschte Ansprechpartner schneller ausfindig machen können. Diese können hier eingesehen werden:

Plakat – Wenn es mal nicht gut läuft…

Flyer – Wenn es mal nicht gut läuft…

Aktuelle Beiträge

Welcome back: Die Schülerbücherei ist wieder für euch da!

Wir freuen uns, dass die Schülerbücherei nach 19 Monaten Pandemie-Pause endlich wieder öffnen darf.

Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es schön, mit einem Buch in fremde Welten zu entfliehen, Abenteuer zu erleben oder einfach abzutauchen. Den Stoff, aus dem die Träume sind, findet ihr bei uns in der Bücherei. 😊 (mehr …)

Masken, Quarantäne und Co. – Schulbetrieb ab 2. November 2021
5. November 2021 Allgemein, Corona, Eltern, Leben, Schüler

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

das Ministerium hat uns heute die Informationen zum Schulbetrieb ab dem 02. November zukommen lassen.

Wie vor den Ferien angekündigt, entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schüler*innen in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen. Die Quarantäne ist „auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“

Die aktuelle Elterninformation inklusive der gesamten Schulmail vom 28. Oktober 2021 können Sie hier nachlesen.

Aktualisierung: Konkretisierungen der Quarantäne-Regelung (05.11.2021)

  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Für Schüler*innen, die eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, gilt nach Information des Gesundheitsamtes die alte Regelung weiter. Im Fall einer positiven Testung muss nur die positiv getestete Person in Quarantäne.

Herzliche Grüße
S. Burmester

„Zweifel reizt mich nicht weniger als Wissen“ – Eine Urkunde im Essay-Landeswettbewerb für Miguel Hoffmann

Bereits im Februar 2021 veranstaltete die Berkenkamp-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen den Schülerwettbewerb „Deutsch: Essay“. Nach der hohen Teilnehmerzahl von 128 SchülerInnen aus ganz Nordrhein-Westfalen aus dem Pandemiejahr 2020 rief die Bezirksregierung Münster in diesem Jahr erneut die SchülerInnen der Oberstufe dazu auf, sich zu einem der drei gestellten Themen schriftlich zu äußern.

Diesem Aufruf ist Miguel Hoffmann (aktuell Schüler der Q1) unter Anleitung seiner betreuenden Lehrkraft Frau Löwen gefolgt und hat sich in seinem Essay mit dem Zitat von Dante Alighieri „Zweifel reizt mich nicht weniger als Wissen“ auseinandergesetzt.

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Schachmannschaft qualifiziert sich mit Sieg für Landeskreismeisterschaften
21. Oktober 2021 AGs, Allgemein, Leben, Schüler, Wettbewerbe

Die diesjährigen Schulschachkreismeisterschaften am 06. Oktober verliefen für eine Mannschaft unserer Schule besonders erfolgreich.

Wir traten in Vierer-Teams mit jeweils einer Mannschaft aus Wettkampfklasse II und Wettkampfklasse III an. Die Mannschaft der WKII konnte sich in allen Partien so gut behaupten, dass sie von insgesamt vier Mannschaften den ersten Platz erreichte und sich dadurch für Landeskreismeisterschaften, welche vermutlich in Düsseldorf stattfinden werden, qualifizierte. (mehr …)

Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung
12. September 2021 Allgemein, Corona, Eltern, Leben, Schüler

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

in der Schulmail vom 09.09.2021 sind einige Änderungen zur Quarantäneregelung in Schulen und zur Testung aufgeführt, die hier in Kurzform wiedergegeben werden.

Bei Interesse bitte nähere Ausführungen der Schulmail entnehmen.

 

„Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen”

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne von Schüler*innen ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken.

 

„Freitestungen“ von Kontaktpersonen

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schüler*innen wie möglich zu beschränken.

Die Quarantäne der Schüler*innen kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen.

Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schüler*innen sofort wieder am Unterricht teil.

Schüler*innen, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

 

Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen

An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Die Tage für die drei Testungen sind seitens des Ministeriums festgelegt. Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, gilt die neue Vorgabe zur Testung erst ab Montag, den 20.09.2021.

Wir testen daher ab dem 20.09.2021 am Montag, Mittwoch und Freitag.

 

Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test

„Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.“

 

Herzliche Grüße

Susanne Burmester