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Liebe Eltern,
die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem.
Auch Sie merken sicherlich in Ihrem sozialen Umfeld, dass die Infektionszahlen zunehmen. Wir haben uns schulischerseits einige Gedanken gemacht, wie wir vorgehen wollen, wenn z.B. viele Lehrkräfte aufgrund eines Infektes oder wegen einer Quarantäneanordnung ausfallen.
Wir werden uns natürlich bemühen, den Unterricht soweit als möglich zu sichern. Bei vielen gleichzeitigen Personalausfällen verteilen wir den Unterricht dann so um, dass in der Sekundarstufe I der Unterricht auf jeden Fall von der 1. bis einschließlich der 4. Stunde, in der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) möglichst bis einschließlich der 6. Stunde gesichert ist. Sollte in der Erprobungsstufe an einzelnen Tagen kein Unterricht nach der 4. Stunde möglich sein, bieten wir für die Kinder, die ihren Heimweg noch nicht antreten können, ab der 5. Stunde eine Betreuung vor Ort an. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn Sie sich als Eltern schon jetzt innerfamiliär absprechen, welche Betreuungsmöglichkeiten Ihren Kindern ansonsten noch zur Verfügung stehen würden.
Die sehr hohen Infektionszahlen führen derzeit bereits zu einer Überlastung der Gesundheitsämter. Diese haben uns einige wichtige Hinweise gegeben, die wir gerne an Sie weiterleiten. So können wir alle hoffentlich mit größerer Sicherheit handeln.
Das Gesundheitsamt empfiehlt folgendes Vorgehen für mittels PCR Diagnostik positiv getestete Personen, die im Kreis Minden-Lübbecke wohnen:
Innerhalb dieses Vorganges bekommen Sie alle relevanten Informationen inkl. der Quarantänezeiten für die positiv getestete Person und die der Haushaltsangehörigen. Die Absonderungspflicht ist durch die CoronaTestQuarantäneVO geregelt, eine gesonderte Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht und ist nicht erforderlich.
Für Kontaktpersonen im schulischen Umfeld empfielt das Amt die folgende Vorgehensweise, die wir gerne umsetzen:
Für mit dem Coronavirus infizierte Personen ist Folgendes zu berücksichtigen:
Für Kontaktpersonen von infizierten Personen ist Folgendes zu berücksichtigen:
Folgende Kontaktpersonen (auch Haushaltsangehörige) müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:
Für die übrigen Haushaltsangehörigen einer Person, die positiv getestet wurde, gilt automatisch 10 Tage Quarantäne. Freitesten möglich:
Für alle weiteren Kontaktpersonen zum Beispiel nach einem privaten Treffen gilt keine automatische Quarantäne. Es besteht aber die sofortige Verpflichtung zur Kontaktreduzierung und zum Tragen einer Maske.
Beachten Sie bitte, dass folgende Tage bewegliche Ferien- bzw. pädagogische Tage und damit unterrichtsfrei sind!
31.01.2022: Tag nach der Zeugnisausgabe – unterrichtsfrei
28.02.2022: Rosenmontag / Pädagogischer Fortbildungstag – unterrichtsfrei
1.03.2022: pädagogischer Fortbildungstag – unterrichtsfrei, Ausnahme: Q2: Klausuren 3. Abiturfach
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
S. Burmester D. Langer