Masken, Quarantäne und Co. – aktuelle Regelungen des Gesundheitsamtes

11. Nov 2021 Kategorie: Corona, Eltern, Leben, Schüler,

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

das Gesundheitsamt hat uns aktuelle Informationen und Regelungen zukommen lassen.

Zunächst möchte ich Ihnen jedoch mitteilen, dass wir sehr froh über die geringe Anzahl an Coviderkrankungen sind, die bei uns angezeigt werden. Auch die Anzahl der bei uns positiv getesteten Schüler*innen ist trotz der im Kreisgebiet hohen Inzidenz erfreulicherweise nach wie vor sehr gering.

Seit den Herbstferien gab es bei uns nur einen positiv getesteten Fall während der regelmäßigen wöchentlichen Testungen.
Dies verdanken wir zum einen Ihrem verantwortungsvollen Umgang mit dem Pandemiegeschehen und zum anderen dem disziplinierten Verhalten Ihrer Kinder. So lassen Sie z.B. vorsorglich Ihre Kinder testen, wenn Sie die Möglichkeit einer Ansteckung im privaten Bereich für wahrscheinlich halten oder Ihr Kind Symptome zeigt. Dafür möchte ich mich im Namen des gesamten Kollegiums einmal ausdrücklich bei Ihnen und Ihren Kindern bedanken.

Eine Bitte im Zusammenhang mit der nun bevorstehenden Erkältungszeit: sollte Ihr Kind Erkältungssymptome zeigen, die nicht eindeutig zuordenbar sind, so lassen Sie Ihr Kind im Zweifel bitte bis zur Klärung zu Hause, um eine Übertragung innerhalb der Schule so weit wie möglich zu vermeiden. Vielen Dank!


Aktualisierung: Konkretisierungen der Mundschutz- und Quarantäne-Regelung (11.11.2021)

Das Gesundheitsamt hat für die Schulen im Kreis MindenLübbecke festgelegt,

  • dass nach einem positiven PCRBefund für die betroffene Klasse/Kursgemeinschaft eine fünftägige Maskenpflicht auch am Sitzplatz gilt. Damit entfällt die zuletzt angeordnete Quarantäne für Sitznachbarn.
  • dass den unmittelbaren Sitznachbarn zu der erkrankten Person unabhängig vom Impfstatus von der Schule ein PCRTestangebot ausgestellt wird.

Wenn Schüler*innen aus der betroffenen Klasse Symptome zeigen, ist laut dem Gesundheitsamt ebenfalls eine PCRTestung zu empfehlen. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an und behalten Sie Ihr Kind bis zur Vorlage des Testergebnisses zu Hause. Danke!

Die Regelungen bedeuten für Ihre Kinder:

  • 5 Tage Maskenpflicht anstelle einer mind. fünftägigen Quarantäne!

  • Für die direkten Sitznachbarn (und ggf. weitere Kinder aus der Klasse) eine größere Sicherheit durch einen kostenlosen PCRTest!

Herzliche Grüße,

S. Burmester