Maskenpflicht und Schultestungen ab 20. März 2022

18. Mrz 2022 Kategorie: Corona, Eltern, Leben, Schüler,

Liebe Eltern, Schüler*innen, Kolleginnen und Kollegen,
das Ministerium hat soeben folgende Informationen bekannt gegeben, die ab dem 20. März 2022 gelten:

Maskenpflicht in den Schulen in NRW – bis Samstag, den 2. April 2022

Das Ministerium führt hierzu aus:
„Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten.

Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen
weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.“

Fortsetzung schulischer Testungen bis zu den Osterferien

Hierzu wird in der Schulmail vom 18.03.2022 Folgendes ausgeführt:

„Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder weiterhin schulische Testungen anordnen.

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg
zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird.

Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“

Näheres finden Sie wie immer auf den Seiten des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

Herzliche Grüße
S. Burmester