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Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
das Ministerium hat uns heute die Informationen zum Schulbetrieb ab dem 02. November zukommen lassen.
Wie vor den Ferien angekündigt, entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schüler*innen in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen. Die Quarantäne ist „auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“
Herzliche Grüße
S. Burmester