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Die Schule als Institution ist nicht nur ein Ort des Lernens, sie wird auch zur Lebenswelt unserer Schülerinnen und Schüler und übernimmt vermehrt Erziehungsaufgaben. Neben der Vermittlung der fachlichen Inhalte benötigen die Lernenden besonders im sozialen und pädagogischen Bereich Hilfestellungen und Unterstützung, damit sie zu selbstständigen und verantwortlichen Teilnehmern der Gesellschaft heranwachsen können. Denn hier gilt es, in einer modernen, sich rasch verändernden Welt Orientierung zu finden, sich mit verschiedenen Anforderungen und Problemen auseinanderzusetzen, Spannungen auszuhalten und Lösungswege zu finden.
Daher ist es unsere Aufgabe – neben dem Unterrichten, Erziehen und Beurteilen – auf Schülerinnen und Schüler zu achten, sie in ihren individuellen Stärken und Schwächen kennen zu lernen, sie auf ihrem Weg zu bestärken und ihnen gegebenenfalls Unterstützung oder Hilfe anzubieten.
Die Beratungsarbeit am Städtischen Gymnasium Porta Westfalica üben wir an verschiedenen Stellen aus.
Grundsätzlich nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer die Beratungsaufgaben wahr, die von den Lernenden bzw. den Eltern an sie herangetragen werden. Bei Bedarf kann jede Schülerin und Schüler und jedes Elternteil eine Lehrkraft seines Vertrauens zu Rate ziehen.
Unsere Fachlehrerinnen und -lehrer beraten die Lernenden bei fachbezogenen Lernprozessen. Sie tun dies im Unterricht und bei Bedarf auch in Einzelgesprächen. Beratungen zwischen Fachlehrkräften und Eltern können beim Elternsprechtag in jedem Halbjahr wahrgenommen werden. Aus aktuellen Anlässen gibt es jederzeit weitere Beratungsmöglichkeiten bei einem vorher vereinbarten Beratungsgespräch.
Alle Fachlehrkräfte sind darüber hinaus aufmerksam für Signale, die die Beratung mit Eltern erforderlich machen wie besondere Begabungen, Überforderungen, auffallendes Verhalten, besondere Fehlzeiten usw. Bei Bedarf nehmen sie Kontakt zur Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung auf.
Die Lehrerinnen und Lehrer, die die Aufgabe der Klassenleitung und Jahrgangsstufenleitung inne haben, sind (in der Regel) erste Ansprechpartner für Lernende und Eltern. Sie üben die wesentlichen Beratungstätigkeiten und die meisten Beratungsformen aus und sind die wichtigsten Ansprechpartner bei Fragen zur Schullaufbahn und bei auftretenden Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung.
Unsere Koordinatoren für
unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Funktion als Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung. Sie beraten aber auch Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls Eltern und Lehrkräfte in besonderen Fällen sowie in Fragen der Schullaufbahn.
Bei komplexen, juristisch problematischen o.ä. Fällen wird die Schulleitung informiert und je nach Fall in den Beratungsprozess einbezogen.
Die aufgeführten institutionalisierten Beratungsfelder werden durch weitere professionalisierte Beratungsmöglichkeiten ergänzt (s. Übersicht). Schülerinnen und Schüler, Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer können jederzeit auf die Beratungsangebote unseres Schulsozialarbeiters zurückgreifen oder die Beratung der verschiedenen außerschulischen Beratungsstellen (z.B. Jugendamt Porta Westfalica, Schulpsychologischer Dienst, Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen usw.) in Anspruch nehmen. Die jeweiligen Kontaktadressen können bei der Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung oder im Sekretariat erfragt werden.
Damit in Zukunft Lehrer, Eltern und auch Schüler die jeweiligen Ansprechpartner schneller und gezielter finden können, haben wir alle Beratungsfunktionen in sozialen und pädagogischen Bereichen in einer tabellarischen und nach Jahrgangsstufen geordneten Übersicht zusammengetragen. Diese können Sie hier einsehen:
Des Weiteren gibt es besonders für Schülerinnen und Schüler Plakate und Flyer, anhand welcher sie gewünschte Ansprechpartner schneller ausfindig machen können. Diese können hier eingesehen werden:
Plakat – Wenn es mal nicht gut läuft…
Flyer – Wenn es mal nicht gut läuft…
Liebe Eltern,
am kommenden Dienstag, 03.05.2022, findet der 2. Elternsprechtag in diesem Schuljahr statt.
Dieser Info-Zettel wird an die Schüler*innen verteilt. Sollte dieser nicht zeitnah bei Ihnen ankommen, können Sie aber auch gern diesen Zettel herunterladen und verwenden.
Nach zwei Jahren war es am 28. März endlich wieder soweit. Das Concert4free fand statt und das sogar mit zahlreichen Auftritten!
„Wer über gewisse Dinge seinen Verstand nicht verlieret, der hat keinen zu verlieren.“ Lessings berühmtes Zitat spiegelt die Erschütterung wider, die wir 250 Jahre später angesichts der Rückkehr des Krieges nach Europa spüren.
Als wir das Wiener Forum-Theater in unsere Schule einluden, war nicht abzusehen, wie sehr sich unsere Welt in kurzer Zeit verändern sollte. Am Montag, den 14.03.2022, erlebten wir dann einen „Nathan“, dessen Aktualität beklommen machte: Es ist Krieg in Jerusalem, ein Waffenstillstand markiert eine kurze Atempause im Dritten Kreuzzug. Der christliche Patriarch plant die Ermordung des weisen Sultans Saladin und schickt den Klosterbruder zum Tempelherrn, der für ihn die blutige Tat erledigen soll. Doch Curd von Stauffen, von Saladin gerade wundersamerweise begnadigt, weigert sich, seinen Wohltäter umzubringen. Wie auch der Klosterbruder selbst durchschaut er die machtpolitische Kaltblütigkeit der Kirche.
Liebe Eltern, Schüler*innen, Kolleginnen und Kollegen,
das Ministerium hat soeben folgende Informationen bekannt gegeben, die ab dem 20. März 2022 gelten:
Das Ministerium führt hierzu aus:
„Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.
Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. (mehr …)
Die bisher durchgeführten Luftmessungen weisen alle keine Belastung auf. Die Klassen 5 bis 7 können daher – neben der Oberstufe – ab dem 24. Februar 2022 in den Präsenzunterricht zurückkehren. Bitte beachten Sie dabei eventuelle Raumänderungen auf WebUntis.
Ab Montag, 28. Februar 2022, entfällt die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen). Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Der Immunstatus muss im Sekretariat durch Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises nachgewiesen werden, wenn man von der Testpflicht ausgenommen werden möchte.
Genauere Informationen und mehr Details erhalten Sie im Elternbrief vom 23. Februar 2022.