Kopf hoch! – Beratung für Schüler:innen und Eltern

Die Beratung am Städtischen Gymnasium Porta Westfalica

Die Schule als Institution ist nicht nur ein Ort des Lernens, sie wird auch zur Lebenswelt unserer Schülerinnen und Schüler und übernimmt vermehrt Erziehungsaufgaben. Neben der Vermittlung der fachlichen Inhalte benötigen die Lernenden besonders im sozialen und pädagogischen Bereich Hilfestellungen und Unterstützung, damit sie zu selbstständigen und verantwortlichen Teilnehmern der Gesellschaft heranwachsen können. Denn hier gilt es, in einer modernen, sich rasch verändernden Welt Orientierung zu finden, sich mit verschiedenen Anforderungen und Problemen auseinanderzusetzen, Spannungen auszuhalten und Lösungswege zu finden.

Daher ist es unsere Aufgabe – neben dem Unterrichten, Erziehen und Beurteilen – auf Schülerinnen und Schüler zu achten, sie in ihren individuellen Stärken und Schwächen kennen zu lernen, sie auf ihrem Weg zu bestärken und ihnen gegebenenfalls Unterstützung oder Hilfe anzubieten.

Die Beratungsarbeit am Städtischen Gymnasium Porta Westfalica üben wir an verschiedenen Stellen aus.

Grundsätzlich nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer die Beratungsaufgaben wahr, die von den Lernenden bzw. den Eltern an sie herangetragen werden. Bei Bedarf kann jede Schülerin und Schüler und jedes Elternteil eine Lehrkraft seines Vertrauens zu Rate ziehen.

Unsere Fachlehrerinnen und -lehrer beraten die Lernenden bei fachbezogenen Lernprozessen. Sie tun dies im Unterricht und bei Bedarf auch in Einzelgesprächen. Beratungen zwischen Fachlehrkräften und Eltern können beim Elternsprechtag in jedem Halbjahr wahrgenommen werden. Aus aktuellen Anlässen gibt es jederzeit weitere Beratungsmöglichkeiten bei einem vorher vereinbarten Beratungsgespräch.

Alle Fachlehrkräfte sind darüber hinaus aufmerksam für Signale, die die Beratung mit Eltern erforderlich machen wie besondere Begabungen, Überforderungen, auffallendes Verhalten, besondere Fehlzeiten usw. Bei Bedarf nehmen sie Kontakt zur Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung auf.

Die Lehrerinnen und Lehrer, die die Aufgabe der Klassenleitung und Jahrgangsstufenleitung inne haben, sind (in der Regel) erste Ansprechpartner für Lernende und Eltern. Sie üben die wesentlichen Beratungstätigkeiten und die meisten Beratungsformen aus und sind die wichtigsten Ansprechpartner bei Fragen zur Schullaufbahn und bei auftretenden Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung.

Unsere Koordinatoren für

  • die Klassen 5/6 (Frau Korte)  
  • die Klassen 7-9 (Herr Hellwig)
  • die Sekundarstufe II (Herr Mahle)

unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Funktion als Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung. Sie beraten aber auch Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls Eltern und Lehrkräfte in besonderen Fällen sowie in Fragen der Schullaufbahn.

Bei komplexen, juristisch problematischen o.ä. Fällen wird die Schulleitung informiert und je nach Fall in den Beratungsprozess einbezogen.

Die aufgeführten institutionalisierten Beratungsfelder werden durch weitere professionalisierte Beratungsmöglichkeiten ergänzt (s. Übersicht). Schülerinnen und Schüler, Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer können jederzeit auf die Beratungsangebote unseres Schulsozialarbeiters zurückgreifen oder die Beratung der verschiedenen außerschulischen Beratungsstellen (z.B. Jugendamt Porta Westfalica, Schulpsychologischer Dienst, Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen usw.) in Anspruch nehmen. Die jeweiligen Kontaktadressen können bei der Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung oder im Sekretariat erfragt werden.

Damit in Zukunft Lehrer, Eltern und auch Schüler die jeweiligen Ansprechpartner schneller und gezielter finden können, haben wir alle Beratungsfunktionen in sozialen und pädagogischen Bereichen in einer tabellarischen und nach Jahrgangsstufen geordneten Übersicht zusammengetragen. Diese können Sie hier einsehen:

Beratungskonzept Übersicht

Des Weiteren gibt es besonders für Schülerinnen und Schüler Plakate und Flyer, anhand welcher sie gewünschte Ansprechpartner schneller ausfindig machen können. Diese können hier eingesehen werden:

Plakat – Wenn es mal nicht gut läuft…

Flyer – Wenn es mal nicht gut läuft…

Aktuelle Beiträge

Maskenpflicht und Schultestungen ab 20. März 2022
18. März 2022 Corona, Eltern, Leben, Schüler

Liebe Eltern, Schüler*innen, Kolleginnen und Kollegen,
das Ministerium hat soeben folgende Informationen bekannt gegeben, die ab dem 20. März 2022 gelten:

Maskenpflicht in den Schulen in NRW – bis Samstag, den 2. April 2022

Das Ministerium führt hierzu aus:
„Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. (mehr …)

Klassen 5 – 7 im Präsenzunterricht, Änderungen bei der Testpflicht

Freigabe weiterer Unterrichtsräume

Die bisher durchgeführten Luftmessungen weisen alle keine Belastung auf. Die Klassen 5 bis 7 können daher – neben der Oberstufe – ab dem 24. Februar 2022 in den Präsenzunterricht zurückkehren. Bitte beachten Sie dabei eventuelle Raumänderungen auf WebUntis.

Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen ab 28.02.2022

Ab Montag, 28. Februar 2022, entfällt die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen). Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Der Immunstatus muss im Sekretariat durch Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises nachgewiesen werden, wenn man von der Testpflicht ausgenommen werden möchte.

Genauere Informationen und mehr Details erhalten Sie im Elternbrief vom 23. Februar 2022.

Erstes SV-Seminar 2022

Vom 13. auf den 14. Januar fand das erste SV-Seminar für unsere derzeitigen Klassen- und StufensprecherInnen statt. Seit langer Zeit wieder ein zweitägiges SV-Seminar mit Übernachtung.  Wir starteten in der Jugendherberge Hausberge am 13. Januar, um 8:30 Uhr und gingen am 14. Januar gegen 15:00 Uhr auseinander.

Das erste Thema der Tagesordnung war unsere Satzung, nach der unsere rechtliche Handlungsgrundlage sowie der Ablauf der Klassensprecherwahlen und die Aufgaben der SV festlegt werden. Unser Hauptziel und zweiter Tagesordnungspunkt war es aber, das Sommerfest in den ersten Grundrissen zu planen. Dafür haben wir in Gruppen zu verschiedenen Themen gearbeitet. So gab es beispielsweise eine Kreativ-Gruppe, die sich mit dem übergeordneten Thema des Sommerfestes beschäftigt hat, eine Musik-Gruppe, die sich um Schülerauftritte und die dazugehörige Bühne gekümmert hat und natürlich eine Gruppe, die sich mit den organisatorischen Fragen beschäftigt hat, die bei so einem Sommerfest natürlich auch immer zu beantworten sind.

(mehr …)

Die SV sagt “Danke” für die Wunschengel-Aktion
21. Februar 2022 Allgemein, Leute, Schüler

Wir wissen, dass es bereits lange her ist, dass ihr Geschenke für die Bewohner des Hospiz im Volker-Pardey-Haus gesammelt habt. Nichtdestotrotz möchten wir im Namen der gesamten SV uns nochmal bei euch für eure große Beteiligung bedanken.

Als wir die Geschenke und Spenden beim Hospiz in Minden kurz vor Weihnachten abgegeben hatten, freuten sich die Pflegerinnen, die uns in Empfang nahmen über eure Geschenke und Spenden, die ihr zusammengestellt hattet, sehr.

Vielen, vielen Dank nochmal für euer Interesse und euer Engagement an der doch sehr spontanen Wunschengel-Aktion!



Eure SV

Du hast dein Passwort (Moodle oder IServ) vergessen?

Wenn du dein Passwort für IServ vergessen hast, dann kontaktiere deinen Klassenlehrer/deine Klassenlehrerin oder deinen Jahrgangsstufenleiter/deine Jahrgangsstufenleiterin per Mail. Die Mailadressen findest du hier auf der Homepage unter Leute > Kollegium > Lehrerliste.
Beachte, dass in der Mail erkenntlich werden muss, dass es sich um dich handelt (Vor- und Nachnamen in der Mail angeben).

Wenn du dein Passwort für Moodle vergessen hast, dann kannst du dein Passwort selbstständig zurücksetzen. Gehe dazu bitte nach dieser bebilderten Anleitung  vor.